Hochwertige Operatorsocken, hergestellt von einer renommierten tschechischen Firma, können sowohl bei wärmeren als auch bei kälteren Bedingungen getragen werden. Kurze Version.
Eigenschaften:
- Leichte Socke erfüllt die Anforderungen sowohl für normale als auch für schwere Arbeit
- Verstärkter Fuß wird besonders von Profis geschätzt, die die meiste Zeit ihrer Tätigkeit im Stehen verbringen
- Das obere Bündchen ist ebenfalls verstärkt und sorgt so für einen korrekten Sitz der auf das Bein gezogenen Socken ohne erhöhten Druck und vermeidet ein unglückliches "Einschnüren" der Beine und damit eine schlechte Durchblutung der Füße
- Die antibakterielle Wirkung wird durch die Technologie mit der Silberfaser in der Gewebestruktur sichergestellt.
Breites Spektrum an antibakteriellen Wirkungen:
- Silberfaser verbleibt in der Gewebestruktur auch nach mehrmaligem Waschen - im Gegensatz zu anderen teuren Konkurrenzprodukten
- Schweißabsorption, Abtötung von Bakterien und Eliminierung von Fußgeruch auch nach ganztägigem Gebrauch
- Vorbeugend gegen Schimmel, Pilzbefall und Ekzeme
- Ungiftig, nicht reizend, verursacht keine allergischen Reaktionen
- Beschleunigt die Heilung von Wunden und Kratzern
Material:
82% Baumwolle
15% Polypropylen
3% Elastan
Größen:
36-38 (5-6 US)
39-41 (7-8 US)
42-43 (9-10 US)
44-46 (11-12 US)
Farbe: OD Grün / Schwarz
BATAC Socken als ein Teil der professionellen, sozialen und Management-Kleidung der neuen Generation sind:
- unverzichtbar für alle, deren Füße mehr als nur ein wenig Schweiß produzieren
- geeignet für den täglichen Gebrauch oder das Tragen unter anspruchsvollen Bedingungen
- ideal für Profis, zu deren Outfit Industrie- oder Dienstschuhe gehören
- nützliches Accessoire zu den Uniformen von Soldaten, Polizisten und anderen Streitkräften sowie für Feuerwehrleute
BATAC-Socken als unverzichtbares Accessoire für Freizeit, Sport und Outdoor-Aktivitäten:
- Jagd, Angeln und Holzarbeiten
- alle Sportarten, bei denen geschlossenes Schuhwerk verwendet wird
- Camping
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar