"Flaming Lizzard" Set von EDCX, bestehend aus einem
Survival-Armband mit Feuerstarter und einem Anhänger aus Flame Cord, der als Zunder verwendet werden kann. Zusammen bilden sie ein äußerst handliches Set, mit dem Sie
Paracord, Kompass, Feuerstarter und Zunder immer bei sich haben - Werkzeuge, die in einer Krisensituation unverzichtbar sind.
Das Armband ist aus strapazierfähigem
Paracord 550 gefertigt. Nach dem Entwirren erhält man bis zu 3 Meter Seil, das man zum Bau eines Unterstandes, für Werkzeuge oder zum Packen der Ausrüstung verwenden kann. Die Schnalle aus Kunststoff ist zusätzlich mit einem
Kompass, einer Alarmpfeife und einem Feuerstarter ausgestattet.
Der "Lizzard" ist aus Flame Cord gefertigt. Die Textur seines Geflechts ist glatter, was das Entwirren des Anhängers erleichtert, und im Inneren befindet sich ein
innovativer Sicherungskern. Er ist wasserdicht und kann durch Funken aus dem Feuerstarter leicht entzündet werden.
Eigenschaften des Armbands:
- Hergestellt aus langlebigem und leichtem Paracord 550
- Wenn es entwirrt ist, bietet es 3 Meter praktische Schnur
- Beständig gegen Wasser, Feuchtigkeit, UV-Licht
- Nicht brennbar, schmilzt im Feuer
- Bequeme Kunststoffschnalle
- Eingebauter Kompass und Alarmpfeife
- Eingebauter Feuerstarter, damit Sie effizient ein Feuer entzünden können
- Erhältlich in zwei Größen
Eigenschaften des Anhängers:
- Praktischer Anhänger für Messer oder Schlüssel
- Hergestellt aus geflochtener Flammenschnur
- Glattes Nylongeflecht erleichtert das Entwirren
- Wasserfester Kordelkern, der als Feueranzünder dient
- Ermöglicht das Anzünden eines Feuers mit Spaten
Technische Daten:
Lizzard-Anhänger:
- Länge des Anhängers mit Schlaufe: 17 cm
- Länge der Kordel: 150 cm
- Material: Nylon
- Gewicht: 6 g
- Farbe: Kojotenbraun
Armband:
- Länge:
  - M: 21 cm
  - L: 22,5 cm
- Breite: 2 cm
- Länge nach dem Entwirren: 3 Meter
- Material: Paracord 550, Kunststoff
- Schnurstärke: 250 kg
- Gewicht: 32 g
- Farbe: Kojotenbraun
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar