MH5 ist eine vielseitige
LED-Stirnlampe von Ledlenser, die eine hochwertige Beleuchtung mit einstellbarer Intensität und Fokus bietet, so dass Sie sie leicht an jede Situation anpassen können.
Die Taschenlampe ist leicht, komfortabel und einfach zu bedienen, hat die Möglichkeit, in weiß oder rot zu leuchten und kann mit dem
inbegriffenen Akku oder einer gewöhnlichen AA-Batterie betrieben werden - das macht sie zu einer hervorragenden Wahl für eine Touristen-Taschenlampe, die Sie auf dem Trail nicht enttäuschen wird.
Eigenschaften:
- High Power LED, weiß und rot
- Zwei Betriebsmodi: hohe und niedrige Leistung
- Bequemer Schalter am Taschenlampenkopf, für einfache Einhandbedienung
- Spritzwasser- und staubgeschützt, nach IP54-Standard
- Batterie-/Batterieladezustandsanzeige, Warnung bei niedriger Leistung
- Kann mit dem mitgelieferten Akku oder mit AA-Batterien betrieben werden
- Aufladen mit einem magnetischen Ladegerät
- Smart Light Technology; eingebauter Mikrocontroller zur Programmierung der Lichtmodi
- Advanced Focus System und Rapid Focus zur stufenlosen Einstellung des Lichtstrahls
- Komfortables Kopfband
- Einstellbare Befestigung mit Clip
- Möglichkeit, den Kopf abzunehmen und als Handlampe zu verwenden
Das Set beinhaltet:
- MH5-Taschenlampe mit Stirnband
- Akku Li-Ion 14500 3,7V
- Magnetisches Ladegerät
- USB-Kabel
- Betriebsanleitung
- Garantiekarte
Technische Daten:
- Lichtquelle: High Power LED
- Betriebsmodi:
  - Hoch: 400 lm - 180 m - 4 h
  - Niedrig: 20 lm - 40 m - 35 h
- Farbwiedergabe-Index (CRI): 70
- Lichtfarbe: weiß
- Lichttemperatur: 6000 - 7500 K
- Arbeitstemperaturbereich: -20 bis +40°C
- Linse: Künstlich, Acrylglas
- Stromversorgung: 1x Li-ion 14500 3.7V Akku oder AA-Batterien
- Schutzklasse: IP54
- Durchmesser des Kopfes: 31 mm
- Farbe: schwarz, orange
- Gewicht: 94 g
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar