El Loopo vom polnischen Hersteller von
taktischer Ausrüstung, der Neptune Spear, ist ein
elastischer Halter für ein Tourniquet mit einem zusätzlichen Fach für
zwei Marker oder chemische Lampen.
Die zusätzlichen Fächer dienen auch als Abstand zum Rand des Plattenträgers, des Gürtels oder der Taschen, wodurch ein Überlappen der Taschen vermieden und das Herausziehen eines Tourniquets im Notfall erleichtert wird.
El Loopo kann an
jeder Stelle der Ausrüstung angebracht werden, vertikal (an der ballistischen Platte, in einer Tasche oder einem Rucksack) oder horizontal (z.B. unter einer taktischen Weste oder am Gürtel).
Durch den 40 mm hohen Klettverschluss passt der Halter an praktisch jeden
Gürtel mit innenliegendem Klettverschluss. Die Abdeckung des Klettverschlusses mit einer weichen Seite sorgt dafür, dass er nicht an der Kleidung haftet und diese nicht beschädigt. Der Klettverschluss geht über das elastische Band hinaus, damit sich El Loopo nicht ungewollt löst.
Das Set enthält ein Stück eines steifen Kartons, der das Anlegen des Tourniquets im Halter erleichtert.
Merkmale:
- bietet Platz für einen taktischen Tourniquet
- kompatibel mit den gängigsten Produkten auf dem Markt -
SAM XT, CAT, SOFTT-W
- zusätzliches Fach für zwei Marker (Sharpie o.ä.) oder Standard-Lichtstifte
- geringes Gewicht, hohe Festigkeit
- kann vertikal oder horizontal montiert werden
Technische Daten:
- Modell: L, TQ-ELL (1x Tourniquet, 2x Marker / Lightstick)
- Version: Gen 1.0 Regular
- Material: elastisches Band, doppelseitiges Klettband
- Abmessungen: 10 x 10 cm (Halter), 13 x 4 cm (Klettverschluss)
- Gewicht: 25 g
- Farbe: Ranger Green
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar