Die
Zippy Schlüsselbund-Taschenlampe der kanadischen Firma Armytek ist eine vollwertige, wiederaufladbare Taschenlampe, die auf die Größe eines kleinen Schlüsselanhängers reduziert ist und
nur 12 Gramm wiegt! Das robuste Kunststoffgehäuse ist stoß- und schlagfest, sowie staub- und wasserdicht, gemäß
Standard IP67. Sie kommt mit einem montierten Ring zur Befestigung an einem Schlüsselband oder Schlüssel und einem abnehmbaren Stahlclip, mit dem Sie die Taschenlampe am Rand Ihrer Tasche oder Ihres Gürtels befestigen können.
Das Herzstück der
Taschenlampe ist eine Leuchtdiode mit einer Helligkeit von bis zu 160 Lumen, ausgestattet mit
drei Betriebsmodi - gewechselt wird mit einem praktischen, gummierten Knopf. Die Diode wird von einem
eingebauten Akku, Li-Pol mit einer Kapazität von 90 mAh, betrieben, der zwischen 17 Minuten (höchster Modus) und 10 Stunden (niedrigster Modus) Dauerbetrieb ermöglicht. Geladen wird der Akku über den
eingebauten Micro-USB-Anschluss.
Technische Daten:
- Lichtquelle: LED
- Lichtleistung: 160 lm
- Effektive Reichweite: 15 m
- Hotspot: 60°
- Auslauf: 110°
- Stromversorgung: 90 mAh Li-Pol-Akku (eingebaut)
- Betriebsmodi: (Leistung/Arbeitszeit)
- Hoch 160 Lumen / 17 Min.
- Mittel 50 Lumen / 1 Stunde
- Niedrig 5 Lumen / 10 Std.
- Gehäuse: Kunststoff
- Sichere Eintauchtiefe: 1 m
- Fallschutz: bis zu 2 m
- Staub- und Wasserdichtigkeitsstandard: IP67
- Arbeitstemperatur: -10./ +40 °C
- Farbe: Jadegrün
- Größe: 54 x 26 x 9 mm
- Gewicht: 12 g
Das Set enthält:
- Zippy Blue-Taschenlampe
- Handbuch
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar