Der Ganzo Touch Pro Steel Messerschärfer ist ein zuverlässiges und robustes Schärfsystem, das fast vollständig aus Stahl gefertigt ist. Dank seiner kompakten und robusten Bauweise ermöglicht er ein präzises und effektives Schärfen der Schneiden von Messern und anderen Werkzeugen, wie Scheren oder Gartengeräten.
Die Basis des Schärfgeräts ist ein
Stahlgestell, das durch spezielle Löcher einfach an der Tischplatte befestigt werden kann. Durch die Befestigung des Schärfgeräts werden unnötiges Spiel und Vibrationen vollständig eliminiert, was den Schärfvorgang wesentlich
genauer und sicherer macht.
Am Rahmen, an dem das gesamte Schärfsystem montiert ist, sind Stahlstangen befestigt. Dank der Möglichkeit ihrer
Vollverstellung ist der Anwender in der Lage, das Schärfgerät genau auf den Klingentyp einzustellen. Darüber hinaus ist das Gestell mit einem stabilen Griff ausgestattet, der mit einer Schraube gesichert ist und einen
festen Halt am geschärften Werkzeug gewährleistet, um eine gleichmäßige und scharfe Schneide zu erhalten.
Ein durchdachtes Steinwechselsystem ermöglicht einen
einfachen Wechsel der Abstufung und eine umfassende Werkzeugschärfung. Vier Keramiksteine mit den Abstufungen 120, 320, 600 und 1500 sind im Lieferumfang des Schärfgeräts enthalten.
Dank des modularen Aufbaus des Werkzeugs und der Möglichkeit, es zusammenzuklappen, erhält das Schärfgerät eine
kompakte Größe und lässt sich leicht und platzsparend verstauen. Das Set enthält zusätzlich ein
praktisches Etui für Schärfsteine zur einfachen Aufbewahrung und zum Transport.
Der robuste und langlebige
Messerschärfer macht dank seines durchdachten Designs und der praktischen Lösungen das Schärfen von Messern viel sicherer, angenehmer und einfacher. Durch die Verwendung von Universalschärfsteinen können alle Werkzeuge präzise geschärft werden und sind immer einsatzbereit.
Technische Daten:
- Schärfsteinmaterial: Keramik (Kunststoff)
- Steinabstufungen: 120, 320, 600, 1500
- Schärfwinkel: voll einstellbar
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar