Der Touch Pro Schärfer ist ein äußerst nützliches Zubehör, um eine perfekte und scharfe Schneide für sowohl
feststehende Klingenmesser als auch
Klappmesser zu erzielen.
Das leichte Polymer-Design und die stabilisierenden Saugnäpfe eliminieren unnötige Vibrationen und garantieren ein einfaches und sicheres Schärfen.
Der Körper des Schärfgeräts besteht aus einem langlebigen Polymer, auf dem spezielle Klemmbacken angebracht sind, die das Messer während des Schärfens sicher halten. Dank der guten Qualität der Klemmung wird
die Schneide gleichmäßig und präzise geschärft. An der Unterseite des Schärfgeräts befinden sich
zwei Saugnäpfe, mit denen das Schärfgerät an der Tischoberfläche befestigt werden kann, was für guten Halt und Stabilität sorgt.
Das Schärfsystem ist auf Metallstangen montiert und dank der
Feineinstellung kann der Anwender seine Werkzeuge in verschiedenen Winkeln schärfen. Zum Schärfsystem gehören
vier Keramikschärfsteine mit unterschiedlichen Abstufungen, die sowohl das Schruppen der Schneide als auch das Aufbringen eines glatten Finishs ermöglichen. Darüber hinaus ist der Austausch der Schärfsteine schnell und einfach, was den Schärfprozess angenehm und sicher macht.
Im aufgeklappten Zustand hat der Schärfer eine kompakte Größe und lässt sich leicht verstauen. Zum Set gehört ein
Praktisches Stoffetui, in dem das gesamte Set inklusive der Schärfsteine, des Tuchs und des Markers zum Markieren der Schnittkanten Platz findet.
Ganzo Touch Pro ist ein universelles und leichtes Schärfgerät, das ein effektives Schärfen von Werkzeugen und Messern ermöglicht. Durch seine Konstruktion kann er fest auf der Oberfläche der meisten Arbeitsplatten befestigt werden und die Handhabung des Schärfgeräts ist einfach und sicher.
Technische Daten:
- Schärfsteinmaterial: Keramik (Kunststoff)
- Steinabstufungen: 120, 320, 600, 1500
- markierte Schärfwinkel: 24° (blau), 20° (gelb), 18° (grün), 15° (rot), 10° (schwarz)
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar