Leichter Rucksack, konzipiert für den täglichen Gebrauch. Er wird sowohl in der Stadt als auch bei Ausflügen in die Berge oder den Wald gut funktionieren. Die
25-Liter-Kapazität ist der ideale Kompromiss zwischen Kapazität und Praktikabilität - er fasst alle Gegenstände, die für den täglichen Gebrauch (
EDC-Set), kleine Einkaufstouren oder Exkursionen benötigt werden, ohne aus der Masse herauszustechen und ohne die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erschweren.
Das Hauptfach des Rucksacks ist mit einem
Laptopfach ausgestattet, das mit einem Klettband gesichert wird, sowie einem zweiten, schmaleren Fach. Auf der Vorderseite des Rucksacks befindet sich eine kleinere Tasche mit Reißverschluss. Auf der rechten und linken Seite befinden sich zwei kleine, offene Taschen.
An der Vorderseite des Rucksacks ist eine elastische Kordel angebracht, um z.B. eine Jacke zu tragen. Der Riemen des ACS-Tragesystems ermöglicht das Anbringen von zusätzlicher Ausrüstung und die
Klettfläche erlaubt das Anbringen eines
Ausweis- oder Moralabzeichens.
Das leicht versteifte Rückenpanel des Rucksacks, ausgestattet mit anatomisch geformten Polstern, sorgt in Kombination mit verstellbaren, weich gepolsterten Trägern für Komfort auch auf längeren Reisen. Seitlich eingenähte Kompressionsriemen ermöglichen es Ihnen, die Größe des Rucksacks an den mitgeführten Inhalt anzupassen.
Der robuste Griff an der Oberseite des Rucksacks ermöglicht es Ihnen, den Rucksack bequem mit der Hand zu tragen. Versteckt unter der abnehmbaren Klappe ermöglicht die
Schlaufe zum Aufhängen am Haken, dass Sie den Rucksack bequem an einem Kleiderbügel oder unter dem Schreibtisch aufhängen können.
Technische Daten:
- Fassungsvermögen: 25 l
- Material: Cordura 500
- Reißverschlüsse: KROKO
- Klammern: ITW Nexus, Duraflex
- Größe (leer): 48 x 34 x 9 cm
- Gewicht: 850 g
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar