Die multifunktionale Snap-Taschenlampe ist eine ausgezeichnete Wahl für alle, die ständig unterwegs sind und verschiedene Arten von Aktivitäten unternehmen. Mit bis zu vier verschiedenen Befestigungsmöglichkeiten ist diese Lampe in der Lage, in jeder Situation für Beleuchtung zu sorgen: als Stirnlampe, als klassische Taschenlampe, als Fahrradlicht, als Positions-/Alarmlampe oder als Laterne.
Die Taschenlampe ist wasserdicht (nach IPX4-Standard) und einfach zu bedienen - das Ein- und Ausschalten erfolgt über einen großen, gummierten Knopf am Gehäuse.
Eigenschaften:
- Vier verschiedene Möglichkeiten, die Taschenlampe zu befestigen:
- An den meisten Metalloberflächen, dank des eingebauten Magneten
- Als Stirnlampe, an einem flexiblen 2,5 cm breiten Band
- Als Laterne, an einem Clip aufgehängt.
- Am Lenker des Fahrrads, gehalten durch Gummischlaufe
- Wasserdicht nach IPX4-Standard
- Stromversorgung durch AAA-Batterien
- Bequemer und intuitiver Moduswahlschalter
- Einfach zu bedienen
- Einfacher Batteriewechsel
- Einstellung des Kopfwinkels
- Leichte und robuste Konstruktion
- Kleine Größe
- Verstellbares Gummiband
Spezifikation:
- Lichtquelle:
- 1x Maxbright LED (weiß, gedimmt)
- Lichtleistung: 300 Lumen / 10 Lumen
- Maximale Lichtausgangszeit:
- Spot High Modus: 40 Stunden
- Spot Low-Modus: 150 Stunden
- Spot-Blitz-Modus: 130 Stunden
- Maximale Leuchtweite:
- Spot High-Modus: 36 m
- Spot Low-Modus: 9 m
- Spot-Blitz-Modus: 30 m
- Stromversorgung: 3 x AAA (Alkaline oder Lithium) - im Lieferumfang enthalten
- Wasserdichtigkeit: IPX4
- Gewicht: 99 g mit Batterien
- Farbe des Gehäuses: schwarz / grau
- Farbe des Kopfbügels: schwarz
Das Set beinhaltet:
- Snap Light Einheit
- Stirnlampenhalterung
- Kopfband
- Laternenhalterung & Clip
- Halterung für die Stangenmontage
- 3 AAA-Alkali-Batterien
Hergestellt in den USA.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar