Der diskreteste Rucksack aus der Auswahl des polnischen Herstellers Helikon mit einem System des schnellen Zugriffs auf das versteckte Waffenfach.
Die Verwendung von Nylon in der Konstruktion und das Fehlen jeglicher taktischer Elemente macht das Modell Downtown von gewöhnlichen, zivilen Rucksäcken nicht zu unterscheiden. Die Polsterung der Innenwand der vorderen Kammer mit einem weichen Veloursstoff ermöglicht es Ihnen, mit dem Versatile Insert System® Taschen und ähnliches zu personalisieren, die dank der Verwendung von Klettbändern einen stabilen modularen Organizer schaffen.
Die gesamte Struktur des Rucksacks wurde für den schnellen Zugriff auf Schusswaffen durchdacht. Schnell abnehmbare Klammern ermöglichen eine einfache Drehung des Rucksacks auf der Brust oder auf der Seite, und die leicht zu öffnende Reißverschlusstasche wird es Ihnen ermöglichen, eine Waffe in ein paar Sekunden zu bekommen. Das System wird perfekt in Situationen arbeiten, wenn wir die Waffe in einem Holster nicht in einer diskreten und sicheren Weise bewegen können.
Eigenschaften:
- Robuste Materie
- Großes Hauptfach
- Ziviles Aussehen, ideal für den täglichen Gebrauch
- Weicher Rücken
- Schnell abnehmbare Hosenträger
- Spezialfach mit Schnellzugriff für das Tragen von Waffen
- Kompatibel mit vielseitigem Einsatzsystem
- WooJin Klammern
- YKK® Reißverschlüsse
- Kompatibel mit harten ballistischen Einsätzen
- Europäisches Patent Nr. 006375564-0001
Technische Daten:
- SKU: PL-DTN-NL
- Fassungsvermögen: 27 l
- Material: Nylon
- Abmessungen: 50 x 30 x 18 cm
- Gewicht: 1225 g
- Farbe: Grau / Dunkelgrau
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar