Eine moderne, geräumige Bauchtasche, die als modulare Westentasche verwendet werden kann.
Die Konstruktion aus hochwertigem 1000D Polyester ist sehr abrieb- und reißfest. Der breite, doppelseitig verstellbare Gurt wird mit einem doppelseitigen Klettverschluss in der Niere befestigt. Nach seiner Demontage ermöglicht das Klettfeld die Montage in der Schließe des Plattenträgers.
Die geräumige Haupttasche, die mit einem Velours-Paneel ausgestattet ist, das die Verwendung des Organizers ermöglicht, erlaubt es Ihnen, eine kompakte Pistole dank ihrer Größe zu tragen. Zusätzliche Fächer auf der Vorder- und Rückseite ermöglichen es Ihnen, kleine Gegenstände zu entsorgen. Die Rückentasche wurde in einer Weise platziert, die Sicherheit gegen Taschendiebe gewährleistet, dank der es großartig für das Tragen einer Brieftasche sein wird.
Die Vordertasche hat eine ausziehbare Klettverschlussplatte, die es Ihnen ermöglicht, den Ausweis zu zeigen. Der Polymer-Einsatz auf der Vorderseite der Hüfttasche platziert ermöglicht die Befestigung von zusätzlicher Ausrüstung direkt an der Oberfläche oder Karabiner zu montieren
Merkmale:
- Doppelt verstellbarer, abnehmbarer Gürtel
- Möglichkeit der Installation als eine Tasche in der Platte Träger
- Drei Taschen geschlossen mit einem hochwertigen Schieber
- Das Hauptfach mit einem Velours ausgestattet ermöglicht die Montage des Organizers
- Klettverschluss-Panel mit ID aus der Fronttasche herausgezogen
- Hintere Anti-Diebstahl-Tasche
- Polymer-Panel für die Befestigung der Ausrüstung
Technische Daten:
- Gewicht: 350 g
- Abmessungen: 290 x 160 x 40 mm
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar