Requiem Black- schlank, ultraleicht
86 g, einfach zu bedienen und universell. Messer mit einseitiger Klinge für Anwender, die den Reverse-Griff schätzen. Neue Generation von
Extrema Ratio taktischen Messern für Profis mit einer multifunktionalen Aspis-Scheide.
Klinge - scharf mit einem
Spear Point Profil,
4 mm Dicke mit -
Blutrille und Erhöhung der Durchstichfähigkeit durch eine falsche Klinge. Gefertigt aus hochfestem, robustem, rostfreiem
N690 Stahl,
58 HRC Härte, hergestellt vom österreichischen
Böhler Stahlwerk. Die Klinge wurde mit einer nichtreflektierenden matten
MIL-C-13924 BURNISHING. Beschichtung versehen. Die glatte Klinge wurde mit einem
Flachschnitt (Flat Grind) geschliffen, der gute Schneideigenschaften gewährleistet. Auf dem Klingenrücken wurde ein gekerbter Rücken für den Daumen (
Rampe) angebracht.
Griff - überzogen mit rutschfesten Belägen mit gummiähnlichen Eigenschaften, hergestellt aus elastischem thermoplastischem
Forprene (elastische Rückstellkraft, Weichheit, Beständigkeit gegen Chemikalien), gewährleistet einen sicheren Griff auch mit nassen Händen. Der Stahlkopf kann als
Hammer/Glasbrecher fungieren.
Schutzscheide - leicht, aus
KydexMaterial in der Farbe
Schwarz. Das vielseitige durchbrochene
Aspis Holster schützt das Messer vor dem Herausfallen (Verriegelung) und erleichtert das Trocknen der Klinge. Das System aus zwei verstellbaren Multipositionsklemmen ermöglicht die schnelle Befestigung der Scheide am
M.O.L.L.E System.
Erhältlich in 5 Farben: Schwarz, Desert, HCS, Ranger Green und Wolf Gray.
Technische Daten:
Produktnummer:
04.1000.0478/BLK
Name:
Requiem Schwarz
Stahlsorte
: Böhler N690
Härte der Klinge:
58 HRC
Länge der Klinge:
118 mm / 4.64"
Dicke der Klinge:
4 mm / 0.15"
Gesamtlänge:
238 mm / 9.37"
Gewicht:
86 g / 3.03 oz
Klingen-Typ:
Plain
Art der Klinge:
Spear Point
Griff:
Forprene
Scheide:
Aspis (Kydex)
Hersteller:
Extrema Ratio, ItalienHINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar