Mamba Desert - schlank, ultraleicht
85 g, einfach zu bedienen und universell. Messer mit einseitiger Klinge für Anwender, die den Reverse-Griff schätzen. Neue Generation von
Extrema Ratio taktischen Messern für Profis mit einer multifunktionalen Aspis-Scheide.
Klinge -- scharf mit einem
Tanto-Profil,
4 mm Dicke mit -
Blutrille und Erhöhung der Durchstichfähigkeit mit einer falschen Klinge. Gefertigt aus hochfestem, robustem, rostfreiem
N690 Stahl,
58 HRC Härte, hergestellt vom österreichischen
Böhler Stahlwerk. Die Klinge wurde mit einer nicht reflektierenden matten
Stone Washed Beschichtung versehen. Die glatte Klinge wurde mit einem
Flachschliff (Flat Grind) gefertigt, der gute Schneideigenschaften gewährleistet. Auf dem Klingenrücken wurde ein gekerbter Rücken für den Daumen (
Rampe) angebracht.
Griff - überzogen mit rutschfesten Belägen mit gummiähnlichen Eigenschaften, hergestellt aus elastischem thermoplastischem
Forprene (elastische Rückstellkraft, Weichheit, Beständigkeit gegen Chemikalien), gewährleistet einen sicheren Griff auch mit nassen Händen. Der Stahlkopf kann als
Hammer/Glasbrecher fungieren.
Scheide - leicht, aus
Kydex Material in der Farbe von
Desert (Sand). Das vielseitige durchbrochene
Aspis Holster schützt das Messer vor dem Herausfallen (Verriegelung) und erleichtert das Trocknen der Klinge. Das System aus zwei verstellbaren Multipositionsklemmen ermöglicht eine schnelle Befestigung der Scheide an
M.O.L.L.E.
Erhältlich in 5 Farben: Schwarz, Desert, HCS, Ranger Green und Wolf Gray.
Technische Daten:
Produktnummer:
04.1000.0477/DW
Name:
Tanto Desert
Stahlsorte
: Böhler N690
Härte der Klinge:
58 HRC
Länge der Klinge:
116 mm / 4.56"
Dicke der Klinge:
4 mm / 0.15"
Gesamtlänge:
237 mm / 9.33"
Gewicht:
85 g / 2.99 oz
Klingen-Typ:
Plain
Art der Klinge:
Tanto
Griff:
Foeprene
Scheide:
Aspis (Kydex)
Hersteller:
Extrema Ratio, ItalienHINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar