115-NH-3 / AK Praktik, klappbares Multifunktionsmesser mit drei Klingen zu einem tollen Preis! Die Messer der Mikov Praktik-Serie gehören zu den besten Taschenmessern, die auf dem Markt angeboten werden. Sie liegen wohl auch in großen Händen, unersetzlich in jeder Situation. Sie zeichnen sich durch eine solide Blockade der Hauptklingen aus. Erhältlich in einer Konfiguration mit verschiedenen Werkzeugtypen und Funktionen, wird jeder ein Modell finden, das seinen Erwartungen entspricht. Anzahl der Klingen (3) und Funktion (6).
Verfügbare Verkleidungsfarben: 127878 SCHWARZ, 127878 BLAU, 127878 GRÜN, 127878 ORANGE, 127878 ROT.
Klingen / Funktionen:
mit Liner-Lock: Flaschenöffner, flacher Schraubendreher, Abisolierwerkzeug und Hauptklinge 70 mm lang.
andere: Dosenöffner, Schlüsselring (O-Ring).
Blownia - mit einem Drop-Point-Profil, 2,3 mm dick, aus poliertem, rostfreiem Stahl AISI 420, gehärtet auf eine Härte von 52-55 HRC. Die glatte Klinge wurde mit einem Full Flat Grind hergestellt, der in Kombination mit einer geringen Dicke der Klinge für überdurchschnittliche Schneideigenschaften sorgt. Geöffnet mit einer Kerbe auf der Klinge, Nagelkerbe. Robuster Liner-Lock.
Griff - überzogen mit einer ergonomischen, rutschfesten Strukturverkleidung, die auch mit nassen Händen gut zu greifen ist. Hergestellt aus temperaturbeständigem PVC-Kunststoff. Am Ende des Griffs ermöglicht ein Metallring (O-Ring) die Befestigung u.a. von Schlüsseln, Gliedern, Ketten. Einer der Hersteller Logo Abdeckungen.
Technische Daten:
Produktnummer: 115-NH-3 / AK (127878)
Bezeichnung: Taschenmesser Praktik 110 mm
Stahlsorte: AISI 420
Härte der Klinge: 52-5 HRC
Länge der Klinge: 90,0 mm /3.54"
Breite der Klinge: 15,0 mm / 0,59 "
Dicke der Klinge: 2,3 mm / 0,09 "
Gesamtlänge: 110,0 mm / 4,33"
Gewicht: 115 g / 4.06 oz
Schneidentyp: Glatt
Material des Griffs: PVC
Hersteller: Mikov s.r.o., Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar