DM-160-LM, 162 mm Durchmesser Panorama-Inspektionsspiegel der tschechischen Firma ESP mit Magnum-Brenner und verstellbarem Teleskopstab von 500 bis 1050 mm. Konzipiert für die pyrotechnische Inspektion an schwer zugänglichen Stellen, z.B. Inspektion von Fahrzeugen (Auto-Chassis), Hochregalen, etc. und für die Beobachtung aus dem Versteck.
Spiegel - rund, Panoramaform erhöht den Beobachtungswinkel z.B. um die Ecke, Außendurchmesser 162 mm, Spiegelflächendurchmesser 145 mm. Ausgestattet mit einem Gelenk zur Einstellung des Blickwinkels. Der Spiegel ist aus unzerbrechlichem Polymer gefertigt und lässt sich leicht vom Griffel abnehmen. Berühren Sie den Spiegel während der Einstellung nicht. Lösen Sie die Schraube, wenn nötig.
Wird mit einer mit Klettverschluss versehenen Nylonabdeckung in Schwarz geliefert.
Stock - leichter, aus Duraluminium gefertigter Zweirohr-Teleskopstock, verstellbar von 500 bis 1050 mm. Wenden Sie beim Entfalten/Klappen keine Gewalt an. Nicht zum Untergraben verwenden!
Griff - Typ "H" (identisch mit Teleskopschlagstöcken) aus rauem, antiallergischem und rutschfestem schwarzem Gummi sorgt für einen festen Griff während des Gebrauchs.
Magnum - leichte taktische Taschenlampe mit 14 LEDs. Glatter Reflektor sorgt für einen gleichmäßigen Außenring (eine bei taktischen Taschenlampen gewünschte Eigenschaft). Schützendes Reflektorglas aus beschädigungsbeständigem Polycarbonat.
Stromversorgung - drei AAA-Batterien. Batterien enthalten.
Gehäuse - aus strapazierfähigem eloxiertem Aluminium, beschichtet mit strukturiertem Gummi. Abriebfeste Beschichtung in schwarz.
Schalter - mit zwei Betriebsarten: "Aus"/ "Ein".
Technische Daten:
Produktnummer: DM-160-LM
Bezeichnung: Ø 162 mm Inspektionsspiegel mit Magnum-Blitzlicht
Außendurchmesser: 162 mm / 6.38"
Stock: 500 mm - 1050 mm / 19.69" - 41.34"
Gewicht: 900 g / 31.75 oz
Gehäuse: Nylon
Hersteller: ESP (Euro Security Products), Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar