BL-01 größere Version der multifunktionalen, professionellen LED-Taschenlampe, die für die direkte Montage an Teleskopstöcken der tschechischen Firma ESP konzipiert ist. Sie kann auch unabhängig als handliche Lichtquelle (Streifentaschenlampenfunktion) oder mit einer optionalen Signalkappe (von Verkehrspolizeistreifen verwendet) in Rot verwendet werden.
Taschenlampe BL-01 mit drei LEDs mit einer Leistung von ca. 100 Lumen und einer hohen Lichtausbeute von 100.000 Stunden. Glatter Reflektor sorgt für einen großen äußeren Ring, in dem sich ein hell leuchtendes Zentrum befindet (ein von taktischen Taschenlampen gewünschtes Merkmal). Schützendes Reflektorglas aus Polycarbonat Typ Lexan.
Stromversorgung - mit sechs CR2032-Batterien, Dauerbetriebszeit 210 h.
Schalter - Verriegelungstyp mit einem Ring, mit zwei Betriebsmodi: aus und ein.
Gehäuse - Taschenlampen aus langlebigem, stoßfestem, eloxiertem Flugzeugaluminium, schwarz matt beschichtet, zeichnet sich durch hohe Abriebfestigkeit aus. Gummidichtungen an den Gewinden sorgen für Wasserbeständigkeit, die Taschenlampe hat einen Halter zur Befestigung.
Das Etui - optionales Etui (BLH-01) für die Taschenlampe und Signalkappe aus Nylon, Klettverschluss mit ESP Metallic Clip.
METALLIC CLIP - Befestigungsart, die ein schnelles Befestigen/Abnehmen vom Gürtel ermöglicht. Er kann auch an jeder Weste oder Rucksack befestigt werden, die mit MOLLE-Bändern (Modular Lightweight Load-carrying Equipment) ausgestattet sind. Dank der angewandten Lösungen ist es möglich, diesen Vorgang mit einer Hand auszuführen und es ist nicht nötig, den Gürtel zu lösen. Kompatibel mit jeder von ESP hergestellten Befestigung.
Technische Daten:
Produktnummer: BL-01
Name: Taktische Taschenlampe
Ausführung: Schwarz Matt
Gehäuse: Aerospace Aluminium
Lichtleistung: 100 lm
Betriebsstunden: 210 h
Gewicht mit Batterien (g / oz): 120 / 4.23
Stromversorgung: 6xCR2032
Hersteller: ESP (Euro Security Products), Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar