115-NH-2 / AK Praktik Klappmesser Mikov mit Säge zu einem tollen Preis! Die Praktik-Serie ist eines der besten Multifunktions-Taschenmesser auf dem Markt. Sie liegen wohl auch in großen Händen, sie kommen unter allen Bedingungen perfekt zurecht. Sie zeichnen sich durch eine solide Blockade der Hauptklingen aus. Erhältlich in einer Konfiguration mit verschiedenen Werkzeugtypen und Funktionen, wird jeder ein Exemplar finden, das seinen Erwartungen entspricht. Anzahl der Klingen (2), Anzahl der Funktionen (3).
Verfügbare Verkleidungsfarben: 128876 SCHWARZ, 128876 BLAU, 128876 GRÜN, 128876 ORANGE, 128876 ROT.
Klingen / Funktionen:
Mit Liner-Lock-Verriegelung: Hauptblatt 70 mm, Universal-Zweireihersäge mit einer Länge von 85 mm
Sonstiges: O-Ring, Schlüsselring.
Blownia - mit einem Drop-Point-Profil, 2,3 mm dick, aus poliertem, rostfreiem Stahl AISI 420, gehärtet auf eine Härte von 52-55 HRC. Die glatte Klinge wurde mit einem Full Flat Grind hergestellt, der in Kombination mit einer geringen Dicke der Klinge für überdurchschnittliche Schneideigenschaften sorgt. Geöffnet mit einer Kerbe auf der Klinge, Nagelkerbe. Robuster Liner-Lock.
Griff - überzogen mit einer ergonomischen, rutschfesten Strukturverkleidung, die auch mit nassen Händen gut zu greifen ist. Hergestellt aus temperaturbeständigem PVC-Kunststoff. Am Ende des Griffs ermöglicht ein Metallring (O-Ring) die Befestigung u.a. von Schlüsseln, Gliedern, Ketten. Einer der Hersteller Logo Abdeckungen.
Technische Daten:
Produktnummer: 115-NH-2 / AK (128876)
Name: Taschenmesser Praktik
Stahlsorte: AISI 420
Härte der Klinge: 55 HRC
Länge der Klinge: 90,0 mm /3.54"
Breite der Klinge: 15,0 mm / 0,59 "
Dicke der Klinge: 2,3 mm / 0,09"
Gesamtlänge, zusammengeklappt: 110,0 mm / 4,33 "
Gewicht: 115,0 g / 4.06 oz
Schneidentyp: Glatt
Material des Griffs: PVC
Hersteller: Mikov s.r.o., Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar