Hersteller: Victorinox
Modell: Skipper - 0.8593.W942
Stahl: Rostfreier Stahl
Innenfutter: Polyamid
Anzahl der Funktionen: 14
Anzahl der Werkzeugebenen: 3
Länge: 111 mm
Breite: 31 mm
Dicke: 22,9 mm
Gewicht: 183 g
Das Einzige, was schöner ist als ein perfekter Tag auf dem Wasser, ist das Wissen, dass Sie für jede Unvollkommenheit bereit sind.
Das Skipper-Taschenmesser ist wie eine Crew in Ihrer Hand und kombiniert die typische Victorinox-Funktionalität mit segelspezifischen Werkzeugen wie einem Schäkelöffner und einem Marlspieker.
So sind Sie immer bereit für Knoten, die Sie verhöhnen, und Schäkel, die sich weigern, loszulassen.
Werkzeuge:
1. Klinge, groß mit Wellenschliff
2. große Ahle, Locher und Nähahle
3. Dosenöffner
4. Schraubendreher 3 mm
5. Flaschenöffner
6. Abisolierzange
7. Schraubendreher 5 mm
8. Korkenzieher
9. Kreuzschlitzschraubendreher 0 / 1, lang
10. kleine Reibahle, Locher und Nähahle
11. Zange
12. Schlüsselring
13. Zahnstocher
14. Pinzette
Seit 1884 legt die Firma Victorinox höchsten Wert auf die Qualität und Funktionalität ihrer Produkte. Sie bietet Kunden auf der ganzen Welt funktionale und praktische Werkzeuge von höchster Qualität zu erschwinglichen Preisen. Die Laborkontrolle des Stahls, der für die Herstellung der Werkzeuge verwendet wird, stellt sicher, dass diese immer von höchster Qualität sind. Victorinox ist bestrebt, seine führende Position auf dem globalen Markt für hohe Qualitätsanforderungen in Bezug auf Funktionalität, Design und Verarbeitung seiner Produkte zu halten.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar