Hochwertiger OUTDOOR-Gürtel, hergestellt von der polnischen Firma Bayonet. Für den Bau dieser bequemen, täglichen Gürtel wurden die höchste Qualität und bewährte Materialien verwendet:
- Rettungsschnalle von der Firma AustriAlpin mit Festigkeitszertifikat. Sie ist aus 7075 Aluminium (Körper), Edelstahl (Stifte, Steg) und Messing (Auslöseclips) hergestellt. Die Bruchfestigkeit der Schnalle beträgt 9kN (über 900kg), in der Schlaufe 18kN (wenn entsprechendes Band vorhanden ist). Der Mechanismus der Schnalle öffnet sich nicht unter Last.
- Festigkeitszertifiziertes mittelsteifes Polyamid-Militärband Pa6 der Firma PASAMON. Polyamid-Bänder, im Vergleich zu den anderen Arten haben die größte Haltbarkeit, Ästhetik und eine der größten Festigkeit. Sie sind beständig gegen Witterungseinflüsse, die Farbe ist stabil und das Band franst unter normalen Bedingungen nicht aus und löst sich nicht auf. Die Dicke des Bandes beträgt 1,2 mm.
- Ariadna S.A. TITAN-Fäden mit einer Festigkeit von mindestens 5,5 kg (zum Vergleich: normaler Faden hält von 0,2 kg bis 0,5 kg).
Der Gürtel wurde auf der professionellen, japanischen JUKI-Steppstichmaschine genäht, die für schwere Materialien bestimmt ist. Sie ermöglicht die Verriegelung und die Durchführung von sehr starken Nähten.
Die Verwendung von weichem Band macht ihn zu einem perfekten Produkt für den Outdoor-Einsatz, das auch für den alltäglichen Gebrauch als Hosengürtel gut geeignet ist.
Merkmale:
- Umfang: bis zu ~115 cm, voll einstellbar von 20 bis 115 cm
- Schnalle: AustriAlpin COBRA ELEPHANT GRAY 38 mm, lackiert, Festigkeit 9kN, in einer Schlaufe von 18 kN
- Band: Polyamid Pa6, Festigkeit 20kN, Breite 36 mm, Dicke 1,2 mm, weich
- Farbe Schnalle: silber
- Farbe des Bandes: tan
Hergestellt in Polen
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar