Der Supreme® Pro-X verfügt über eine hohe Verstärkung mit natürlichem, realistischem Klang und bietet so einen hervorragenden Schutz in lauten Umgebungen. Zwei separate wasserdichte Mikrofone sorgen für optimalen Stereoeffekt und Ortung der Schallrichtung.
Durch das Tragen der Supreme® Kapselgehörschützer können Sie von Angesicht zu Angesicht kommunizieren sowie Befehle und Anweisungen hören, ohne den Gehörschutz abnehmen zu müssen, selbst wenn andere schießen.
Der abnehmbare Kopfbügel ist waschbar, während die schlanken Kapseln ein leichtes, attraktives Design bieten.
Stirnlampen:
- Die Cups sind so geformt, dass sie sowohl für Rechts- als auch für Linksschützen passen.
- Gut abgeschirmte Mikrofone für optimale Schallrichtungsortung
- Wasserdichtes Batteriefach
- AUX-Eingang ermöglicht den Anschluss an externe Quellen, wie z. B. Kommunikationsradios, Hundeortungsgeräte und mp3-Player
Merkmale:
- Schalen für Links- und Rechtshänder geeignet
- Zusammenklappbar
- Zusätzliches Band, das am Hinterkopf getragen wird
- Positive, Drei-Tasten-Lautstärke- und Leistungsregelung
- Wasserdicht (Schutzklasse IP67), pegelabhängige Mikrofone
- Warnung bei niedrigem Batteriestand und Speicherfunktionen (~600 Std. Batterielebensdauer)
- Benötigt 2-AAA-Batterien (im Lieferumfang enthalten)
- 3,5 mm Monoklinkenstecker
- Fünf Jahre Garantie auf elektronische Komponenten
Dämpfungswert (HML): H=26 M=21 L=15
Dämpfungswert (SNR): 24 Dezibel
NRR dB (ANSI): 18
Stromversorgung: Batterietyp: 2 x AAA-Batterien
Betriebsdauer: ~600h (abhängig von Batteriemarke und Temperatur)
Größe: M- L (EN352)
Gehörschutzart: Kopfbügel
Nettogewicht: 269 g
Farbe: OD Grün
In the Box:
1 x Supreme® Pro-X Headset
2 x AAA-Batterien
1 x Gebrauchsanweisung
1 x Minijack - Minijack-Kabel
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar