Strapazierfähige Transporttasche, mit der Möglichkeit der Kapazitätserweiterung dank der angebrachten MOLLE / PALS Bänder.
WISPORT, gegründet 1984, hat sich als Hersteller etabliert, der die hochwertigsten Materialien verwendet und strenge Qualitätskontrollstandards einführt. Die Verwendung von ITW Nexus-Schnallen, Cordura-Gewebe und WISPORT-Reißverschlüssen in der Tasche führte zu einer überlegenen Haltbarkeit und Langlebigkeit.
Die Haupttasche mit einem Fassungsvermögen von 50 Litern ist mit einer großen Klappe verschlossen, die einen einfachen Zugang und eine einfache Manipulation von Gegenständen darin ermöglicht. Der gummierte Griff daran ermöglicht es, eine leichte Jacke auf der Oberfläche zu tragen, ohne sich Sorgen um den Verlust zu machen. Die Innenseite der Klappe erhielt eine Netztasche, die die gesamte Fläche der Klappe bedeckt. Klettverschluss-Panel ermöglicht eine einfache Anpassung und Kennzeichnung.
An den Seiten der Tasche befinden sich drei Taschen für Zubehör. Sie enthalten die MOLLE / PALS-Panels, und die größte, auf der langen Seite platziert, ist zusätzlich mit einer geschlossenen Tasche, zum Beispiel für Dokumente ausgestattet.
Im Inneren wurden zwei Reißverschlusstaschen platziert. Sie erleichtern die Organisation von Gegenständen und dank der spezifischen Struktur ist es einfach, sie auch mit einer vollgepackten Tasche zu bedienen. An der Unterseite befinden sich 4 Platten, die den Verschleiß begrenzen.
Technische Daten:
- Abmessungen: 55 x 33 x 28 cm
- Gewicht: 650 g
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar