Ein moderner taktischer Tourniquet, der unter Feldbedingungen zum Stoppen starker arterieller oder venöser Blutungen dient.
Seit seiner Einführung im Jahr 2005 für den Einsatz durch US-Armeeeinheiten reduzierte sein Einsatz die Zahl der Todesfälle durch extreme Blutungen um 85 %.
Bei der Entwicklung des Geräts wurde das gesamte Spektrum der Situationen berücksichtigt, in denen der Einsatz der Stase notwendig sein kann. Als Ergebnis erhielt man ein Produkt, das auch von der verletzten Person selbst verwendet werden kann. Der Zusammenbau und die Anwendung sind äußerst instinktiv und selbst in extremen Stresssituationen ermöglicht es Ihnen, starke Blutungen zu stoppen.
Das Design wurde so entwickelt, dass ein minimaler Kraftaufwand und eine minimale Bewegung erforderlich sind, um die Blutung vollständig zu stoppen.
Zweck:
- massive Gliedmaßenwundblutung, Amputation / Quetschung der Gliedmaße mit zahlreichen blutenden Stellen
- lebensbedrohliche Blutung, die mit einfachen Methoden nicht zu stillen ist
- die Blutungsstelle liegt tief in der Wunde und kann mit einer Verbandskompression nicht gestoppt werden
- ein Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten, die eine äußere Blutung haben, und einer unzureichenden Anzahl von Rettungsdiensten
- wenn der Nutzen des Stoppens einer lebensbedrohlichen Blutung größer ist als das Risiko einer dauerhaften Schädigung der Gliedmaßen durch Ischämie
Merkmale:
- zur Anwendung an der oberen oder unteren Extremität
- die Möglichkeit der Selbsthilfe einer verletzten Person
- modernes Design
- Verschluss geschützt gegen versehentliches Aufspannen
- die Möglichkeit der schnellen Längenverstellung
- Platz für Zeitnotierung
- leicht sauber zu halten
- geringes Gewicht - 108 g
Farbe: Schwarz, Grau Sicherheit für schnelle Identifizierung
NSN#: 6515-01-670-2240
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar