Ein hochwertiges touristisches Festbrennstoff-Kochset, ausgestattet mit einer Reihe von nützlichen, sicherheitssteigernden Funktionen.
Die Konstruktion des Topfes aus rostfreiem Stahl führte zu seiner Haltbarkeit, Langlebigkeit und Korrosionsbeständigkeit. Um das geringe Gewicht des Sets zu erhalten, wurde der Ständer aus schwarz eloxiertem Aluminium gefertigt.
Um die sichere und hygienische Nutzung des Kochers zu erleichtern, hat der Hersteller eine Reihe von funktionalen Features angebracht. Die klappbaren Topfhalter und Deckel sind mit thermoisolierendem Material beschichtet. Der Griff ist aus zwei symmetrischen Elementen gebildet, wodurch er eine hohe Stabilität erhält. Zusätzlich befindet sich an der Unterseite des Deckels ein Paar Metallhaken, mit denen er am Topfrand befestigt werden kann.
Der Topf mit einem maximalen Fassungsvermögen von 585 ml ist mit einer gestempelten Skala bis zu 400 ml / 16 oz. ausgestattet, die es Ihnen ermöglicht, den Zustand der erhitzten Flüssigkeit zu kontrollieren.
Für eine einfache Handhabung des Brennstoffs wurde der Ständer mit einer großen Ofenöffnung ausgestattet. Um eine gleichmäßige Wärmeverteilung zu gewährleisten, wurde die Oberseite des Ständers zu einem Kühlkörper geformt. Stabilität auf dem Boden bietet ein Satz von Polymerbeinen.
Merkmale:
- Ein Topf aus hochwertigem Edelstahl
- Eloxierter Aluminiumsockel
- Ein Ofen, der vor dem Wind geschützt ist
- Oberseite des Ständers in den Kühlkörper gebildet
- Skala auf der Oberfläche des Topfes eingeprägt
- Deckel mit Griff
- Haken zur Befestigung des Deckels am Topfrand
- Kunststoffummantelte Griffe
- Transportsack
Technische Daten:
- Fassungsvermögen: 585 ml
- Gewicht: ca. 307 g
- Abmessungen: ca. 9 x ø 10,5 cm
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar