Minimalistische Groundhog® Rucksack mit 10 Liter Fassungsvermögen ist eine perfekte Lösung für den täglichen Gebrauch, so dass Sie alle notwendigen Geräte für eine kurze Trekking, Fahrradtour und vieles mehr zu speichern.
Der Rucksack hat zwei Kammern: die Hauptkammer und die erweiterbare Frontkammer, zu der der Zugang mit doppelseitigen Reißverschlüssen des führenden japanischen Herstellers YKK erfolgt. Die Hauptkammer, um ein möglichst geringes Gewicht der gesamten Konstruktion zu erreichen, hat keine zusätzlichen Blenden, Organizer oder andere Elemente, die ihr Gewicht erhöhen können.
Um das Gewicht des Rucksacks deutlich zu reduzieren, ist das einzige interne Element des Hauptfachs ein Clip-Gurt, der eine stabile Befestigung des Trinksacks ermöglicht. Um den nutzbaren Raum des Rucksacks zu vergrößern, verfügt er außerdem über eine ausklappbare Netztasche und einen Biberschwanz, der das Tragen eines Helms oder einer Jacke erleichtert. Es ist auch möglich, zusätzliche Taschen mit MOLLE Lite 15 mm Bändern zu befestigen.
Die bequemen Schultergurte und der Rücken sind mit einem weichen Material gefüttert, das den Tragekomfort und die Belüftung verbessert. Zusätzliche Vorteile sind ein Brustgurt und ein minimalistischer Hüftgurt, der den Rucksack stabilisiert und die Schultern entlastet.
Merkmale:
- Leicht und ergonomisch
- Vereinfachtes Design zur Gewichtsreduzierung
- Nylon mit RipStop-Schutzbändern
- YKK® Schlösser
- Aufklappbarer Biberschwanz und Flaschentasche
- Anatomische Hosenträger
- Bequemer Transportgriff
- Praktisches Tragesystem
Technische Daten:
- Hersteller-Code: PL-GHG-NL
- Material: 100% Nylon
- Fassungsvermögen: 10 l
- Abmessungen: 23 x 46 x 9 cm
- Gewicht: 645 g
- Farbe: Schwarz
Hinweis: Die auf den Fotos zu sehenden Taschen, Flaschen und anderes Zubehör sind nicht im Lieferumfang enthalten.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar