Dieses dreifache Finanz-Tool ist Brieftasche, Multi-Tool und RFID-Blocker in einem.
Mit 10 verschiedenen Werkzeugen, die in seinen kompakten, wärmebehandelten Edelstahlplatten integriert sind, die von unserem hochfesten Cash Wrap Strap zusammengehalten werden, bietet es endlose Problemlösungen und schützt gleichzeitig Ihre Karten vor jedem, der sie kompromittieren möchte.
Die Platzierung Ihrer RFID-fähigen Karten zwischen den Edelstahlplatten bietet maximale Effektivität gegen unbefugte Zugriffsversuche auf Ihre Daten.
Mit Ihrem Bargeld und Ihren Karten sicher im Inneren, können Sie einen Deckel öffnen, eine Schachtel öffnen, eine Schraube anziehen und vieles mehr.
Diese überraschend schlanke Brieftasche hat die Werkzeuge, die Sie brauchen: einen Flaschenöffner, fünf Schraubenschlüssel in Standardgröße, sechs Schraubenschlüssel in metrischer Größe, einen Nagelentferner, einen Phillips-Schraubendreher, einen Schlitzschraubendreher, einen Schaber, metrische und Standard-Lineale, einen Winkelmesser und den Cash Wrap™ Strap.
Dieses Financial Tool RFID Blocking Wallet wird Sie nicht im Stich lassen.
Produkt-Details:
- Langlebiges Multi-Tool aus 420 wärmebehandeltem Edelstahl
- Hochfeste Cash Wrap™ Schlaufe, dehnt sich aus, um Bargeld und Karten sicher im Inneren zu halten, wird sich nicht dehnen, verwittern oder abnutzen
- RFID-Blockierung
- Sicher und komfortabel
- Flaches, doppelt beschichtetes Design
- Reise- und flughafentauglich
- Enthält:
- Cash Wrap™ Riemen
- Flaschenöffner
- 5 Schraubenschlüssel in Standardgröße
- 6 Schraubenschlüssel in metrischer Größe
- Nagelentferner
- Phillips-Schraubendreher
- Schlitzschraubendreher
- Schaber
- metrische und Standard-Lineale
- Winkelmesser
- Farbe: Schwarz
- Abmessungen: 59 x 91 x 5,1 mm
- Gewicht: 49 g
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar