Militär / Survival ZipperFox Rucksack mit einer Kapazität von 25 Litern.
Außergewöhnliche Haltbarkeit und Zuverlässigkeit auch unter extremsten Bedingungen sind das Ergebnis der Verwendung von innovativen Designlösungen und hochwertigsten Materialien.
Komfortables SAS-Tragesystem mit ergonomisch geformten Trägern und abnehmbarem Hüftgurt. Alle Systemkomponenten, die direkt mit dem Körper des Trägers in Berührung kommen, sind ergonomisch geformt und mit einem räumlich gepolsterten AIR NET- und AIR MESH-Gitter abgedeckt, so dass die Luft frei zirkulieren kann.
Die wichtigsten Merkmale des ZipperFox 25L:
- Der Stoff auf der Außenseite ist mit einer Teflonschicht überzogen, die die Wasser- und Schmutzresistenz erhöht
- U-förmige Öffnung auf fast der gesamten Länge
- Ein großes, geräumiges Hauptfach
- SAS-Tragesystem mit abnehmbarem Träger und Hüftgurt
- Brustgurt und abnehmbarer Hüftgurt
- MOLLE / PALS Gurtband an den Seiten, vorne und Hüftgurt
- MOLLE-Panel im Inneren des Rucksacks
- Abgedeckte Klappe für Trinksystemschlauch
- Zusammengesetzte, drehbare Befestigungen für Trinksystemschlauch
- Seitliche Griffe für Skier
- Ein schnelles Ausklinksystem
- Regenschutz im doppelten Boden
- Taschen im Inneren des Rucksacks
- Vier Kompressionsriemen an den Seiten
- Vier 25 mm Rahmenschnallen an der Vorderseite
- Klettverschluss an der Vorderseite
- Stabiler Griff zum Tragen des Rucksacks
Modell: ZipperFox
Fassungsvermögen: 25l
Tragesystem: SAS
Gewebe: Cordura 500
Reißverschlüsse: WISPORT
Schnallen: ITW Nexus/Duraflex
Gewicht: 1650 g
Anzahl der Fächer: 1
Anzahl der Taschen: 7
Abmessungen: 50 x 27 x 19 cm
Farbe: Olivgrün
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar