Hochwertiger STEALTH COMBAT Gürtel, hergestellt von der polnischen Firma Bayonet. Gürtel ohne Metallteile, wird keinen Alarm bei Walk-Through Metalldetektoren verursachen.
Für den Bau dieser bequemen, täglichen Gürtel wurden die höchste Qualität und bewährte Materialien verwendet:
- COBRA GT-Schnalle der amerikanischen Firma ITW Nexus. Es ist komplett aus hochfestem Kunststoff gefertigt. Sie ist leichter als die Metallschnalle COBRA, obwohl sie etwas größer ist. Die Festigkeit der Schnalle beträgt ca. 1kN (ca. 100kg) und
ist nicht für jegliche Form der Sicherung etc bestimmt.
- Festigkeitszertifiziertes mittelsteifes Polyamid-Militärband Pa6 der Firma PASAMON. Polyamid-Bänder haben im Vergleich zu den anderen Typen die größte Haltbarkeit, Ästhetik und eine der größten Festigkeit. Sie sind beständig gegen Witterungseinflüsse, die Farbe ist stabil und das Band franst unter normalen Bedingungen nicht aus und löst sich nicht auf. Die Dicke des Bandes beträgt 2,2 mm, die Festigkeit 20 kN (2000 kg).
- TITAN-Fäden von Ariadna S.A. mit einer Festigkeit von mindestens 5,5 kg (zum Vergleich: normaler Faden hält von 0,2 kg bis 0,5 kg).
Der Gürtel wurde auf der professionellen, japanischen JUKI-Steppstichmaschine genäht, die für schwere Materialien bestimmt ist. Sie ermöglicht die Verriegelung und die Durchführung von sehr starken Nähten.
Die Verwendung von mittelfestem Band macht es zu einem perfekten Produkt, um die Abdeckung für Handy, Messer oder Multi-Tool Scheide zu befestigen, die auch gut für den täglichen Gebrauch als Hosengürtel geeignet ist.
Merkmale:
- Umfang: bis zu ~115 cm, voll einstellbar von 20 bis 115 cm
- Schnalle: ITW Nexus COBRA GT BLACK 45 mm, Festigkeit ~1kN
- Band: Polyamid Pa6, Festigkeit 20kN, Breite 44 mm, Dicke 2,2 mm, mittelsteif
- Schnallenfarbe: Schwarz
- Farbe des Bandes: Schwarz
Hergestellt in Polen
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar