3M™ PELTOR™ SportTac™ ist ein intelligenter aktiver Gehörschutz, der speziell für Jäger und Sportschützen entwickelt wurde. Durch die stufenlose Einstellung der pegelabhängigen Funktion des Gehörschutzes erhält der Anwender eine besonders angenehme Klangwiedergabe und weniger Störungen.
Der einzigartige digitale Audio-Schaltkreis eliminiert den abrupten Tonabbruch, der viele pegelabhängige Gehörschützer auf dem Markt kennzeichnet. Es ist dieser abrupte Cut-Off, der als unangenehm und störend empfunden wird.
Die Elektronik reagiert blitzschnell und schützt das Gehör des Benutzers vor lauten Impulsgeräuschen.
Merkmale:
- Speziell für Jäger und Sportschützen entwickelt
- Sanfte pegelabhängige Funktion, die ein abruptes Abschalten des Tons verhindert
- Auswechselbare Schalen machen es einfach, die Farbe zu wechseln
- Ausgestattet mit automatischer Abschaltfunktion
- Zusammenklappbarer Kopfbügel für einfache Aufbewahrung
- Audioeingang für externes Radio
- Batterielebensdauer von ca. 600 Stunden
Dämpfungswert (HML): H=29 M=23 L=16
Dämpfungswert (SNR): 26 Dezibel
Stromversorgung: Batterietyp: 2 x AAA-Batterien
Betriebsdauer: ~ 600h (abhängig von Batteriemarke und Temperatur)
Betriebstemperatur: -20 °C bis +55 °C (batterieabhängig)
Lagertemperatur: -20 °C bis +55 °C
Kommunikationstyp: Pegelabhängig, Externer Audioeingang
Anschlussart: J22 Audio-Eingang
Gehörschutzart: Kopfbügel
Nettogewicht: 318g
Produktserie: SportTac
Produkttyp: Kommunikations-Headsets
Normen/Zulassungen: CE-geprüft
Benutzertyp: Jagen & Schießen
Farbe: Schwarz / OD Grün
In the Box:
1 x SportTac Headset
2 x AAA-Batterien
1 x Gebrauchsanweisung
1 x Extra Paar Muscheln (Farbe Orange)
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar