Wenn Ihre Mission mehr Leistung als eine einfache Arbeitsleuchte erfordert, ist das MPLS-Scheinwerfersystem Ihre Lösung. Unter Verwendung verschiedener LED-Stile und Formationen gibt es eine vollständige Reihe von Scheinwerfern zur Auswahl, um Ihre Aufgaben zu erfüllen.
Das MPLS-Set umfasst ein elastisches Kopfband mit Taschenlampenbefestigung, eine NVG-Adapterplatte für Helme (OPS-Core VAS-Wandhalterung und MICH NVG) und eine Butterefly-Halterung für MOLLE.
Die Remix Pro wird mit einer einzigen CR123-Batterie betrieben und bietet eine hervorragende Leistung bei kaltem Wetter, ein geringes Gewicht und eine kompakte Größe.
Obwohl die Remix Pro zwei Lichtausgangsmodi bietet, schaltet sie sich immer im niedrigen Modus auf der Ultrabright-Einstellung ein. Kombinieren Sie diese Funktionen mit einem großen Ein/Aus-Schalter, einem leicht zugänglichen Batteriefach und einer zuverlässigen asymmetrischen Halterung, und Sie können sicher sein, dass die Remix Pro für die Strapazen Ihres nächsten Abenteuers gerüstet ist.
Ein erhöhter Zaun um die Taste und die Möglichkeit, die Taste komplett nach innen zu drehen, um sie zu schützen, garantieren, dass die Remix Pro MPLS nicht versehentlich aktiviert wird.
Geregelte LEDs verfügen über einen ausgeklügelten Regelkreis, der die anfängliche Helligkeit beibehält, solange die Batterien ausreichend Spannung haben. Herkömmliche Leuchten sind anfangs sehr hell, beginnen aber sofort zu dimmen und dimmen weiter, bis die Batterien leer sind.
SPEZIFIKATIONEN:
- Lichtleistung: 300 Lumen
- Maximale Lichtausgangszeit: 17h (Maxbright REGULATED LED), 49h (Ultrabright REGULATED LED)
- Maximale Leuchtweite: 58m (Maxbright REGULATED LED), 18m (Ultrabright REGULATED LED)
- Stromversorgung: 1x CR123 - im Lieferumfang enthalten
- Wasserdichtigkeit: IPX4
- Gewicht: 66g mit Batterien
- Farbe der Lampe: sand TAN
- Bandfarbe: Multicam Camouflage
- Produkt-Code: RMX300PRO-NOD-RD-MC
Hergestellt in den USA.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar