Alta CONTOUR LC™ flexible Langkappen-Knieprotektoren von ALTA Industries, deren Produkte von Militäreinheiten und Polizeiformationen auf der ganzen Welt verwendet werden.
Alta CONTOUR LC™ Knieschoner sind robust gebaut, um jeden Einsatz zu meistern und Sie zu schützen. In diesem Modell hat der Hersteller bewährte Lösungen aus seinen beiden beliebtesten Knieschoner-Modellen, dem FLEX™ und CONTOUR™, verwendet. Vom ersten Modell wurde die großflächige Kappe, vom zweiten die Segmentstruktur verwendet.
Kneeboard hat ein zweiteiliges Design, um maximale Flexibilität und Passform für den Benutzer zu gewährleisten. Alle Segmente sind aus weichem, getrimmt mit Cordura®, Schaum gemacht. In der Mitte, die größten Teile der Schale sind aus flexiblem Gummi, die hohe Beständigkeit gegen Verletzungen bietet.
Befestigt mit zwei Riemen mit dreieckigen, patentierten AltaLok™ geräuschlosen Verschlüssen. Die untere Halterung wurde aus nicht dehnbarem Nylonband gefertigt, die obere mit einem elastischen. Am oberen Verschluss wurde ein rutschfestes Gummiband angenäht. Das Ergebnis dieser Materialkombination ist eine sehr gute Befestigung an den Beinen auch bei dynamischen Bewegungen.
Eigenschaften:
- Scharnier Design für maximale Mobilität
- Extra flexibles Design bleibt an Ort und Stelle
- Gelschaumeinlage für Komfort und Passform
- Lange Kappe für maximale Oberflächenabdeckung
- Flexible Gummikappe für Traktion und Rutschfestigkeit
- Kappe mit 6 Metallösen gesichert
- Feuchtigkeitsableitendes Innenfutter hält Schmutz und Ablagerungen fern
- Strapazierfähiger Cordura® Nylonbezug
- Dicke Schaumstoffpolsterung für festen Komfort
- Rutschfester Streifen auf der Rückseite hält das Polster bequem an seinem Platz
- Einstellbar für die meisten Größen
- Original AltaLok™ geräuschlose Verschlüsse
- Eine Größe passt für alle
- Gewicht: 421g (Paar)
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar