Hochwertige Operator Merino Wool Socken, hergestellt von einer renommierten tschechischen Firma, entwickelt für kältere Bedingungen. Isoliert mit geniune Merinowolle.
Eigenschaften:
- Hohe Welle Merino Wolle von Schoeller über die Unterseite, über die Oberseite und über die Zehe
- Etwas höher für besseren Sitz in allen höheren und Trekking-Schuhen
- Bequeme Bindung, die perfekt haftet dank der modernen Technologie produziert Materialien, die High-End-Qualität und dennoch absolut hohen Komfort
- Antibakterielle Effekte werden durch die Technologie, die Silberfaser in der Gewebestruktur verwendet, sichergestellt.
Breites Spektrum der antibakteriellen Wirkungen:
- Silberfaser verbleibt in der Gewebestruktur auch nach mehrmaligem Waschen - im Gegensatz zu anderen teuren Konkurrenzprodukten
- Schweißabsorption, Abtötung von Bakterien und Eliminierung von Fußgeruch auch nach ganztägigem Gebrauch
- Vorbeugend gegen Schimmel, Pilzbefall und Ekzeme
- Ungiftig, nicht reizend, verursacht keine allergischen Reaktionen
- Beschleunigt die Heilung von Wunden und Kratzern
Material:
53% Baumwolle
23% Merinowolle
15% Polyamid
6% Elastan
3% Polypropylen
Größen:
36-38 (5-6 US)
39-41 (7-8 US)
42-43 (9-10 US)
44-46 (11-12 US)
Farbe: Schwarz / Grau
BATAC Socken als ein Teil der professionellen, sozialen und Management-Kleidung der neuen Generation sind:
- unverzichtbar für alle, deren Füße mehr als nur ein wenig Schweiß produzieren
- geeignet für den täglichen Gebrauch oder das Tragen unter anspruchsvollen Bedingungen
- ideal für Profis, zu deren Outfit Industrie- oder Dienstschuhe gehören
- nützliches Accessoire zu den Uniformen von Soldaten, Polizisten und anderen Streitkräften sowie für Feuerwehrleute
BATAC-Socken als unverzichtbares Accessoire für Freizeit, Sport und Outdoor-Aktivitäten:
- Jagd, Angeln und Holzarbeiten
- alle Sportarten, bei denen geschlossenes Schuhwerk verwendet wird
- Camping
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar