Der Lynx 8.0 Black 8-Zoll-Stiefel für Männer und Frauen sitzt oberhalb des Knöchels und hat ein strapazierfähiges Obermaterial aus Magnashield-Leder und Nylon, das Leistung und Haltbarkeit bietet. Mit nicht-metallischen, Scanner sichere Hardware einschließlich einer nicht-metallischen Verbundschaft für leichte Unterstützung, die Stiefel haben auch eine schnelle Wicking-Futter, um die Füße trocken und bequem zu halten.
Eine EVA-Zwischensohle sorgt für Komfort und Unterstützung unter den Füßen, während die EVA-Einlegesohle und der gepolsterte Schaumstoff-Konturkragen den ganzen Tag über für Komfort sorgen.
Eine traktionsstarke Gummilaufsohle sorgt für maximalen Grip und der Stiefel ist nach der europäischen Norm EN ISO 20347:2012 OB E FO SRA zertifiziert. Dieser Stiefel ist Teil der Lynx-Kollektion, die robuste taktische Schuhe liefert, die ein Synonym für die Marke Magnum sind.
Eigenschaften:
- Strapazierfähiges Magnashield Leder / Nylon Obermaterial liefert Leistung und Haltbarkeit für das Feld
- Strapazierfähige atmungsaktive Nylon-Paneele
- Blucher-Schnürsystem für bessere Passform Anpassung
- Gepolsterter Schaumstoff-Konturkragen, um Unterstützung zu bieten, aber dennoch flexibel zu bleiben
- Nylon-Mesh-Zunge für Atmungsaktivität
- Rostfreie Hardware mit 5mm Rundschnürung
- Schnell trocknendes Futter für Feuchtigkeitsmanagement und Komfort
- EVA-Einlegesohle für sofortigen Komfort den ganzen Tag, jeden Tag
- Nicht-metallischer Verbundschaft für leichte Unterstützung
- EVA-Zwischensohle für Unterfußkomfort und Unterstützung
- Traktionsstarke Gummilaufsohle für maximalen Grip
- Zertifiziert nach EN ISO 20347:2012 OB E FO SRA Standard für Berufsschuhe
- Gewicht: 620 Gramm (halbes Paar UE 42)
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar