Der U-Rx™ Prescription Lens Insert wurde entwickelt, um die umfassendste und anpassungsfähigste Rx-Lösung zu sein, die jemals hergestellt wurde. Dieser universelle Rx-Träger ist der erste, der markenübergreifend in einer Vielzahl von ESS und Oakley ballistischen Brillen und Brillen austauschbar ist.
Der U-Rx™ mit Nylonrahmen ist von der U.S. Army für die neuen APEL- und MCEPS-Standards* zugelassen. Verfügt über zwei Sätze von Nasenstücken und Brillenadaptern für ESS- und Oakley-Produkte.
NATO Stock Number (NSN): 6540-01-584-0170
Nachdem die Gläser von einem Optiker korrigiert wurden, lässt sich der U-Rx™ Einsatz in jedes der folgenden ESS- und Oakley-Produkte einrasten:
• ESS Crossbow™ Eyeshield
• ESS Crosshair™ Augenschutzschild
• ESS Suppressor™ Augenschutz
• ESS ICE™ Augenmuschel
• ESS ICE NARO™ Augenmuschel
• ESS Profile NVG™ Schutzbrille
• ESS FlightPro™ Schutzbrille
• ESS Profile TurboFan™ Schutzbrille
• ESS FirePro-1971™ Schutzbrille
• ESS FirePro-1977™ Schutzbrille
• Oakley SI™ Ballistic Schutzbrille
• Oakley M-Frame 2.0™ Schutzbrille
• Oakley M-Frame 3.0™ Eyeshield
Die robuste U-Rx™ nimmt einen breiten Bereich von Korrekturen bis +/- 11 auf.
Der ESS U-Rx™ Rx-Einsatz beinhaltet:
• Schwarzer Nylon-Rahmen U-Rx™ Rx-Träger
• Schwarzer ESS-Brillenadapter für Profile™ Serienbrillen
• Schwarzer ESS-Nasensteg für ESS Crossbow™, Suppressor™, Crosshair™, ICE™ und ICE NARO™ Schutzbrillen
• Schwarzer Oakley-Brillenadapter für die Oakley SI™ Ballistic Goggle
• Schwarzer Oakley-Nasensteg für die Oakley M-Frame 2.0™ und M-Frame 3.0™ Schutzbrille
*APEL-Hinweis: Das U-Rx ist APEL-zugelassen für die Verwendung im ESS Crossbow, ESS Profile NVG und Oakley M-Frame 2.0.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar