Helikon Training Mini Rig® aus der Range Line Serie ist ein kompaktes, funktionsreiches Brust-Rig, das für Ausbilder, Schießsportbegeisterte oder Wettkampfschützen entwickelt wurde.
Training Mini Rig® wurde für Menschen entwickelt, die viel Zeit auf dem Schießstand verbringen. Sein minimalistisches und symmetrisches Layout wurde von einem der berühmtesten taktischen Schießausbilder inspiriert.
Dieses Rig bietet Platz für eine Grundladung an Magazinen, etwas zusätzliche Munition, ein Multi-Tool, eine Taschenlampe etc. - alles, was Sie für eine fortgeschrittene, ernsthafte Trainingseinheit benötigen.
Merkmale:
- Universelles, abnehmbares, verstellbares H-Geschirr
- Drei Klettverschluss-Personalisierungsfelder: auf der Haupttasche, abnehmbare Tasche für Zubehör und auf der Rückseite des Geschirrs
- Doppelter Gewehrmagazineinsatz für zwei AR/AK-Magazine inklusive
- Haupttasche mit internem Organizer und Netztasche mit Reißverschluss
- Vier feste kleine Taschen mit abnehmbaren Klappen für Pistolenmagazine, Multitool, Taschenlampe
- Verstellbare Taschenklappen mit Positionsmarkierungen
- Zwei feste Magazintaschen für AK/AR-Gewehre
- Geräumige zentrale Cargo-Tasche
- MOLLE/PALS montierte Tasche für medizinischen Einsatz oder zusätzliches Zubehör
- MOLLE/PALS-Panel an der Unterseite für zusätzliche Taschen/Zubehör/Tourniquet
- Abnehmbarer Hüftgurt mit Umfangsverstellung
- Alle Taschen mit YKK® Zwei-Wege-Reißverschlüssen
- Schlösser mit einfach zu bedienenden Zugschnüren
- Woojin® Schnallen
- Europäisches Patent Nr. 004031789-0003
Hersteller-Code: KK-TMR-CD
Material: Cordura®
Gewicht: 705 g
Farbe: Woodland
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar