Zusammenklappbarer
Greifhaken mit Paracord von EDCX. Ein äußerst nützliches Überlebenswerkzeug, das
vielseitig einsetzbar ist: zum Klettern, als kleiner Bootsanker, zum Ziehen, Schleppen oder Aufhängen von Gegenständen. Dank seines faltbaren Designs nimmt es nicht viel Platz weg und passt in eine Rucksacktasche oder in
taktische Westen.
Der Haken ist aus
Edelstahl gefertigt und hält einer Belastung von bis zu 650 kg stand (wenn er mit zwei Armen eingehängt wird). Er ist resistent gegen Korrosion und mechanische Beschädigungen und dank seiner faltbaren Konstruktion extrem handlich - jedes Segment ist nur 3 mm dick. Im gefalteten Zustand hat der Haken einen Durchmesser von mehr als 10 cm und jeder seiner Arme ist zusätzlich von innen mit
Zähnen, die den Griff verbessern, überzogen.
Zusammen mit dem Haken erhalten wir
15 Meter Paracord 550, mit einer Stärke von bis zu 250 kg.
Eigenschaften des Hakens:
- Hergestellt aus rostfreiem Stahl
- In 3 flache Teile faltbar
- Segmentstärke 3 mm
- Langlebig, korrosionsbeständig
- Vier Arme, auf der Innenseite mit rutschfesten Zähnen versehen
- Tragfähigkeit bis zu 650 kg (wenn mit zwei Armen angehängt)
Eigenschaften der Verbindung:
- Hergestellt aus 100 % Nylon
- Mindeststärke von 550 lbs (250 kg)
- Kern aus 7 Fäden (Garn)
- Geflecht mit 32 Fäden: dicht, glatt, angenehm im Gebrauch
- Durchmesser: 4 mm
- Leichte und starke Konstruktion
- UV-beständig
- Widerstandsfähig gegen Schimmel und Fäulnis
- Es schmilzt unter Feuer, brennt nicht
- Behält seine ursprüngliche Form, wenn es entwirrt wird
Technische Daten:
- Armabstände: 107 mm
- Hakenbelastbarkeit: bis zu 650 kg
- Anzahl der Arme: 4
- Hakendicke: 3 mm
- Länge der Schnur: 15 Meter
- Material: Rostfreier Stahl, Nylon
- Haltbarkeit der Kordel: 250 kg
- Gewicht (Set): 330 g
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar