E01 V2.0 von Fenix ist eine kleine Taschenlampe aus Aluminium, ausgestattet mit einer Cree™ XP-G2 (S3) Diode mit einer Leistung von
100 Lumen. Im Vergleich zur Vorgängerversion wurde sie verkleinert und verschlankt. Die Möglichkeit, sie als Anhänger zu tragen, macht sie ideal für den Einsatz als EDC-Taschenlampe.
Dieses Modell zeichnet sich durch seine kompakten Abmessungen und den Komfort und das Vertrauen in den Griff dank der gerändelten Oberfläche aus. Die Verwendung der fortschrittlichen Cree™ XP-G2 (S3) LED ermöglicht eine Reichweite von 35 Metern und die langlebige Aluminium-Konstruktion erfüllt die IP68-Standards (Eintauchen in Wasser bei 2 Metern und Fall aus 1 Meter).
Bequemer Drehschalter, in den Taschenlampenkopf eingebaut, ermöglicht es Ihnen, den Lichtmodus leicht zu ändern, die es 3 hat -
hoch, mittel und niedrig.
Taschenlampe
kann mit einer
AAA-Batterie oder einem NiMH-Akku betrieben werden - diese sind nicht im Set enthalten. Dies ermöglicht eine maximale Brenndauer von 200 h (bei 5 Lumen). Der in der Taschenlampe verwendete Schutz schützt sie vor Überhitzung.
Betriebsmodi/Brenndauer (bei Verwendung des Akkus):
- 100 Lumen / 50min
- 30 Lumen / 4 h 30 min
- 3 Lumen / 23 h
Technische Daten:
- Lichtquelle: Cree™ XP-G2 (S3)
- Reichweite: 35 m
- Stromversorgung: AAA-Batterie oder NiMH-Akku
- Material: Aluminium
- Schalter: Kopfdrehung
- Größe: 66,5 x 15 mm
- Gewicht: 13 g
Inklusive:
- Taschenlampe
- AAA-Batterie
- O-Ring
- Schlüsselring
- Anleitung
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar