MultiGun Rig® ist eine universelle Schießweste vom Typ Chest Rig, die von Helikon als zentrales Element des
Competition Systems für das Sportschießen - speziell für die Kategorie MultiGun - entwickelt wurde.
Das Chest Rig selbst, das mit einem Gürtel und einer modularen Hülle arbeitet, ist relativ klein. Sein volles Potenzial entfaltet es bei der Verwendung von
vielseitigem Zubehör und Aufsätzen aus der Comapetition-Serie, mit denen Sie das Setup vollständig an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Die Weste ist aus
strapazierfähigem Cordura gefertigt und auf der Innenseite des Hauptpanels mit Velours gefüttert. An der Unterseite des Panels befinden sich Schlaufen aus Paracord, an denen zusätzliches Zubehör oder hängende Ausrüstung befestigt werden kann. Das mit Klettverschluss versehene Innenfach ermöglicht den Einbau eines
Magazineinsatzes. Auf der Vorderseite befinden sich - fest installiert - zwei offene Pistolenmagazinhalter und zwei Universaltaschen mit einer Klappe. Zwei Klettfelder ermöglichen eine einfache Personalisierung der Weste mit Aufnähern.
Die WooJin-Schnallen an den Hosenträgern sind leicht verstellbar. Es gibt ein zusätzliches Klettfeld auf der Rückseite des Gurtes und MOLLE/PALS-Panels auf der Vorderseite.
Merkmale:
- Konstruktion aus strapazierfähigem Cordura
- Zwei Pistolenmagazinhalter
- Zwei Universaltaschen mit einer Klappe
- Einschubfach für Magazine
- Paracord-Befestigungsschlaufen
- Mit Velours gefütterte Bodenplatte
- Bügel- und Schlaufenfelder zur Personalisierung von Vorder- und Rückseite
- Verstellbares Gurtzeug mit WooJin-Schnallen
- MOLLE/PALS-Einsätze an den Schultern
- Breite Erweiterungsmöglichkeiten
Technische Daten:
- Größe: 24 x 15 x 2 cm
- Material: Cordura
- Gewicht: 379 g
- Farbe: MultiCam®
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar