Das Ganzo Touch Pro Ultra ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden Fan und Messersammler sowohl von
feststehenden Klingenmessern als auch von
Klappmessern.
Das einfache und robuste Design und die einfache und sichere Handhabung ermöglichen ein effektives Schärfen fast aller Schneiden.
Der Ganzo Messerschärfer ist aus einem
starken und leichten Polymer und Metall gefertigt und lässt sich dank der
stufenlosen Einstellmöglichkeiten leicht an das zu schärfende Messer anpassen.
Die Basis des Schärfgeräts ist ein
stabiler, gummierter Fuß, der als Saugnapf fest mit der Oberfläche der Tischplatte verbunden werden kann. Durch die dauerhafte Fixierung behält der Spitzer einen konstanten Schärfwinkel bei und ermöglicht ein präzises Arbeiten. Zur Präzision des Schärfens trägt auch der
breite Messerhalter bei, der, wenn er durch den Bolzen nach unten gedrückt wird, das Messer fest fixiert und unnötige Bewegungen und Vibrationen eliminiert.
Das Schärfsystem von Ganzo ist mit
vier Keramiksteinen mit Abstufungen von 120, 320, 600, 1500 ausgestattet, was es ermöglicht, jedes Messer sehr präzise zu schärfen. Darüber hinaus ist der Wechsel des Schleifsteins dank eines speziellen Mechanismus schnell und einfach.
Der Schärfer wird mit einer praktischen Abdeckung für den einfachen Transport und die Organisation der Schärfsteine, vier Steinen mit verschiedenen Abstufungen, einem Marker zum Markieren der Schneide und einem Tuch zum Abwischen der Klinge geliefert.
Der Ganzo Pro Touch Ultra ist das perfekte Werkzeug, um die Schneiden zu pflegen und ihre
Schärfe zu erhalten. Dank seines einfachen Designs und der sicheren Anwendung kann das Werkzeug sowohl von Anfängern als auch von fortgeschrittenen Anwendern genutzt werden.
Technische Daten:
- Schärfsteinmaterial: Keramik (Kunststoff)
- Steinabstufungen: 120, 320, 600, 1500
- markierte Schärfwinkel: 30° (schwarz) , 25° (rot), 20° (grün), 15° (gelb), 10° (blau)
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar