Professioneller Retraktor der Firma Key-Bak, geschaffen für
Menschen, die Ausweise oder Zugangskarten bei der Arbeit verwenden, der auch zur Sicherung von Gegenständen wie Schlüssel oder Flash-Laufwerke verwendet werden kann. Das strapazierfähige Lanyard aus Paracord ermöglicht es Ihnen, den Retraktor um den Hals zu tragen, wodurch
der Ausweis perfekt sichtbar ist und seine Präsentation zur Kontrolle oder zur Verwendung des Kartenlesers einfach und bequem ist.
Die Edelstahlfeder des
Retraktors ist in einem stabilen schwarzen Kunststoffgehäuse untergebracht und kann
ein Gewicht von bis zu 112 Gramm (ca. sechs Schlüssel) heben. Das verstellbare Lanyard aus Paracord-Schnur ermöglicht es Ihnen, den Retraktor bequem um den Hals hängend zu tragen und verfügt über eine eingebaute
Abreißsicherung, die es Ihnen ermöglicht, das Lanyard mit einem starken Zug zu brechen.
Das starke
Kevlarfaser-Lanyard mit einer Länge von 60 cm sorgt für große Reichweite und Haltbarkeit. Am Ende befindet sich ein Schlüsselring aus Metall und ein transparenter PVC-Ausweishalter, der an einer speziellen Spitze aufgehängt ist, um ein Umkippen des Ausweises zu verhindern.
MERKMALE UND VORTEILE
- Standard Duty Rückzugskraft hält bis zu 112 g und hat eine Reichweite von 60 cm
- Hergestellt in den USA und nachweislich für mehr als 1 Million Zugvorgänge geeignet
- Heavy Duty Aramidfaserkabel mit einer Mindestbruchlast von 36 kg
- Geschützt durch eine 1-Jahres-Garantie und lebenslangen Service
- Verdrehsicherer Endbeschlag mit geteiltem Ring sichert Schlüssel und einen Ausweis
- Starke Paracord-Abreißleine mit federbelastetem Cinch
- Edelstahlfeder in einem schwarzen Polycarbonat-Gehäuse mit 3,5 cm Durchmesser
Technische Daten:
- Gewicht: 23 g
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar