Das
Center-Drive Plus ist eine verbesserte Version des beliebten Gerber-Multitools, das für die einhändige Bedienung konzipiert wurde. Im Vergleich zu seinem Vorgänger wurde der Werkzeugsatz um eine Schere erweitert, die Klinge des Messers hat einen Wellenschliff, die Werkzeuge haben ein Tumbelfinish, einen Satz von zwölf austauschbaren Bits für einen Schraubendreher und ein Lederetui für den gesamten Satz.
Es ist aus massivem rostfreiem Stahl gefertigt, der
bereit für harte Arbeit ist. Das System der automatischen Öffnung der Zange macht es möglich, sie
ohne Probleme mit einer Hand aufzuklappen, indem man den Knopf bewegt. Die X-Channel-Schienen sorgen dafür, dass die Zange reibungslos und leicht herausgleitet. Die Zange ist auch mit einer austauschbaren Drahtschneideklinge aus Hartmetall ausgestattet.
Das
Multitool verfügt über bis zu vierzehn verschiedene Werkzeuge, darunter eine besonders
lange, glatte Klinge und einen
Schraubendreher für auswechselbare Bits, dessen magnetische Spitze auf der Multitool-Achse zentriert ist. Das sorgt für deutlich mehr Komfort, Präzision und Kraft des Schraubendrehers.
Das Set enthält eine Nylonhülle.
Funktionen:
1. ausziehbare Zange
2. Auswechselbarer Drahtschneider
3. glatt geschliffene Klinge
4. gezahnte Klinge
5. Bit-Schraubendreher
6. zusätzlicher Bithalter
7. Lineal in Zentimetern und Zoll
8. Flaschenöffner
9. Nagelextraktor
10. Ahle
11. feine und grobe Feile
12. Schlüsselband/Leinenloch
13. Schere
14. Satz mit zwölf auswechselbaren Bits
Technische Daten:
- Abmessungen: 120 x 40 mm
- Gewicht: 269 g
- Material: Rostfreier Stahl
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar