Gewicht : 32 g
Kennzeichnung der Linse: FT KN
Rahmen-Kennzeichnung: FT
Optische Klasse: 1
Filter: 5-1,4
Normen: EN166, EN172
Leichte Schutzbrille mit attraktiver, alltagstauglicher Optik. Dieses Modell zeichnet sich durch eine sehr leichte Konstruktion, universelles Design und sehr guten Schutz der Augen und ihrer Umgebung aus.
Sie ist mit einer Curve 8-Panoramascheibe aus 2,2 mm dickem, verstärktem Polycarbonat ausgestattet. Sie bietet einen ausgezeichneten Schutz u.a. bei der Arbeit oder bei der Ausübung von Schießsport und ähnlichen Sportarten. Bereich der Lichtdurchlässigkeit 43-88% (CSP), 99,9% UV 400.
CSP-Beschichtungen - diese innovative Beschichtung ist eine effektive Lösung für alle Aktivitäten, die abwechselnd hellen und schwachen Lichtverhältnissen ausgesetzt sind, und ist auch für extrem heiße und kalte Temperaturumgebungen geeignet. CSP wird außerdem mit der exklusiven Platinum® Beschichtung kombiniert, die das Beschlagen nachhaltig bekämpft.
Platinum® Beschichtungen - Bollé Safety revolutioniert den Augenschutz mit einer Innovation, die die Anforderungen aller internationalen Normen übertrifft, insbesondere die Option EN166 K und N.
Diese permanente Beschichtung auf beiden Seiten der Scheibe verleiht ihnen eine hohe Kratzfestigkeit (1,4 cd/m²), eine hohe Beständigkeit gegen die aggressivsten Chemikalien und verzögert das Einsetzen des Beschlags um 2 Minuten. Unter allen Umständen und zu jeder Zeit garantiert die PLATINUM-Glasinnovation Ihren Augen einen verbesserten Schutz.
Dieses Modell ist mit einer rutschfesten Nase und sehr komfortablen, rutschfesten Bügeln ausgestattet. Sie sind aus strapazierfähigem und hochflexiblem Polycarbonat gefertigt, mit einem Einsatz aus thermoplastischem TPR.
Die Brille enthält keine Metallteile, so dass sie sicher mit elektrischen Geräten verwendet werden kann.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar