56252 - professioneller Schlüssel für Handschellen S1 Schlüssel der amerikanischen Firma ASP. Passend für die meisten Handschellen mit Metallratsche (Backen), die von uniformierten Diensten, Sicherheitsdiensten und der Polizei verwendet werden. Ausgestattet mit einem Dorn zum Drücken der Handschellen Verriegelungsmechanismus.
Die Herstellung eines guten, professionellen Schlüssels ist eine der schwierigsten Herausforderungen für den Hersteller. Schlecht gemacht, verdreht er sich oder bricht beim Versuch, die Handschellen zu öffnen. Der ASP-Schlüssel wurde so konzipiert, dass er den Strapazen des Dauereinsatzes standhält. Jedes Stück besteht aus rostfreiem Stahl, ist geschmiedet und präzise bearbeitet. Um es zu heilen, wird es einer Wärmebehandlung unterzogen und dann mit einer dauerhaften Schutzschicht überzogen.
Die einzigartige Schlüsselfunktion BackSet erleichtert das schnelle Auffinden der Schlüsselnut für das Schloss der Handschellen - besonders bei Nacht. Der lange, gerändelte Griff S1 erleichtert das Greifen und sorgt für bessere Kontrolle.
Die Firma ASP (Armament System and Procedures Inc) ist spezialisiert auf die Herstellung von taktischer Ausrüstung für uniformierte Dienste, u.a. Schlagstöcke, Taschenlampen, Handschellen. ASP-Produkte zeichnen sich durch bemerkenswerte Langlebigkeit und hohe Qualität der Verarbeitung aus, was die Verwendung für viele Jahre des Dienstes garantiert.
Technische Daten:
Produktnummer: 56252
Name: Drehbarer S1-Schlüssel Schwarz
Ausführung: Schwarz
Material: Rostfreier Stahl
Länge: 100 mm / 3.94"
Gewicht des Schlüssels: 13 g / 0.46 oz
Hersteller: ASP Inc, USA
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar