HUNTING VENADO mit SAW, ein klassisches Jagdmesser, mit einer Kugel von einer bekannten tschechischen Firma Mikov aus Mikulasovice. Die Region ist seit 1794 auf die Herstellung von Besteck spezialisiert und wird das "tschechische Solingen" genannt. Strapazierfähiges, sehr scharfes Messer mit durchgehender Angel, das für Jagdbegeisterte entwickelt wurde. Wir freuen uns, von Jägern, Sammlern und Liebhabern von Outdoor, Survival, Bushcraft erworben werden.
Die Klinge - Bowie-Profil, 2,8 mm dick. Hergestellt aus korrosionsbeständigem, langlebigem 425 rostfreiem Stahl. Gehärteter Stahl im Bereich von 52-55 HRC. Die nicht reflektierende Satin-Finish-Beschichtung eliminiert Blendung. Glatte, glatte Klinge mit einem Flachschliff, der gute Schneideigenschaften gewährleistet. Auf dem Klingenrücken eine Universal-Doppelbrustsäge zum Schneiden von Knochen und Holz. Stahl zum Schutz der Hand vor Abrutschen während der Arbeit.
Griff - überzogen mit feuchtigkeitsbeständigen Verkleidungen aus gehärtetem Kunststoff, die ein Hirschgeweih imitieren. Die Verkleidungen verleihen ein exklusives Aussehen und bieten einen komfortablen, sicheren Griff. Die ergonomische Form erhöht die Sicherheit bei der Verwendung und verhindert das Abrutschen der Hände während der Arbeit. Der Griff wurde mit einem Stahlkopf abgeschlossen.
Etui - befestigt mit einem Druckknopflogo der Firma Mikov. Hergestellt aus hochwertigem braunem Naturleder. Die Scheide hat eine Gürtelbefestigung oder Packs, um das Messer in einer vertikalen Position zu tragen.
Technische Daten:
Produktnummer: 376-NH-1 / Z (125211)
Name: Jagd-Venado-Bowie-Messer mit Säge
Stahlsorte: 425
Rockwells Härte: 52-55 HRC
Die Länge der Klinge: 138.0 mm / 5.43"
Die Breite der Klinge: 25,0 mm / 0,98 "
Die Dicke der Klinge: 2,8 mm / 0,11"
Die Gesamtlänge: 248.0 mm / 9.76.27 "
Die Länge des Griffs: 110,0 mm / 4,33 "
Gewicht: 110,0 g / 3,88 oz
Schneidentyp: Glatt
Klingenart: Bowie
Griffmaterial: Hirschhorn-Imitation
Etui: Leder
Hersteller: Mikov s.r.o., Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar