VENADO HUNTING BOWIE, ein klassisches Jagdmesser, mit feststehender Klinge von der tschechischen Firma Mikov aus Mikulasovice. Die Region hat sich seit 1794 auf die Herstellung von Besteck spezialisiert und wird als das "tschechische Solingen" bezeichnet. Langlebiges, sehr scharfes Messer mit durchgehendem Erl, das für Jagdbegeisterte entwickelt wurde. Wir freuen uns, von Jägern, Sammlern und Liebhabern von Outdoor und Survival erworben zu werden.
Die Klinge - Bowie-Profil, 3 mm dick. Hergestellt aus langlebigem 425 Edelstahl, gehärtet in 53-56 HRC, dank dem es eine hohe Korrosionsbeständigkeit hat. Die Klinge ist mit Satin Finish (semi-matt), die Anti-Glare-Eigenschaften hat, beendet. Die klassische glatte Plain-Klinge mit einem Flachschliff ist eine Garantie für gute Schnittparameter. An der Basis der Stahlklinge, schützen die Hand vor dem Abrutschen während der Arbeit.
Griff - bedeckt mit feuchtigkeitsbeständigen Verkleidungen aus gehärtetem Kunststoff, die ein Hirschgeweih imitieren. Die Verkleidungen verleihen ein exklusives Aussehen und sorgen für einen bequemen, sicheren Griff. Die ergonomische Form erhöht die Sicherheit bei der Verwendung und verhindert das Abrutschen der Hände während der Arbeit. Der Griff wurde mit einem Stahlkopf abgeschlossen.
Die Scheide ist aus braunem Leder, mit Druckknopfverschluss und geprägtem Mikov-Logo. Die Scheide hat eine Gürtelbefestigung oder Packs, um das Messer in einer vertikalen Position zu tragen.
Technische Daten:
Produktnummer: 375-NH-1 (120303)
Name: Hunting Scout Knife Bowie
Stahlsorte: 425
Rockwell-Härte: 53-56 HRC
Die Länge der Klinge: 105.0 mm / 4.13"
Die Breite der Klinge: 27,0 mm / 1,06 "
Die Dicke der Klinge: 3,0 mm / 0,12"
Gesamtlänge: 210,0 mm / 8,27 "
Die Länge des Griffs: 106,0 mm / 4,17 "
Gewicht: 107,0 g / 3.77 oz
Schneidentyp: Glatt
Klingenart: Bowie
Griffmaterial: Hirschecken-Imitation
Etui: Leder
Hersteller: Mikov s.r.o., Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar