56611 - ASP Logo Guardian G2 Rostfreier, leichter, professionell geschmiedeter Schlüssel für Handschellen Amerikanisches Unternehmen ASP mit einem Medaillon, eingraviertem Logo aus Messing, Navy. Passend für die meisten Metall-Ratschenhandschellen (Maulschellen), die von uniformierten Diensten, Sicherheitsdiensten und der Polizei verwendet werden. Ausgestattet mit einem Dorn zum Drücken der Handschellen Verriegelungsmechanismus.
Die Herstellung eines guten, professionellen Schlüssels ist eine der schwierigsten Herausforderungen für den Hersteller. Schlecht gemacht, verdreht er sich oder bricht beim Versuch, die Handschellen zu öffnen. Der ASP-Schlüssel wurde so konzipiert, dass er den Strapazen des Dauereinsatzes standhält. Jedes Stück besteht aus rostfreiem Stahl, ist geschmiedet und präzise bearbeitet. Um es zu heilen, wird es einer Wärmebehandlung unterzogen und dann mit einer dauerhaften Schutzschicht aus Stainless überzogen.
Das einzigartige BackSet mit Schlüsselfunktion erleichtert das schnelle Auffinden der Schlüsselnut für das Handschellenschloss - besonders bei Nacht. Ein komfortabler Griff sorgt für Kontrolle bei der Bedienung.
Die Firma ASP (Armament System and Procedures Inc) ist spezialisiert auf die Herstellung von taktischer Ausrüstung für uniformierte Dienste, u.a. Schlagstöcke, Taschenlampen, Handschellen. ASP-Produkte zeichnen sich durch bemerkenswerte Langlebigkeit und hohe Qualität der Verarbeitung aus, was die Verwendung für viele Jahre des Dienstes garantiert.
Technische Daten:
Produktnummer: 56611
Name: Guardian G2 Logo Handschellenschlüssel Edelstahl
Ausführung: Rostfrei
Material: Rostfreier Stahl
Länge: 81,0 mm / 3,19"
Gewicht des Schlüssels: 18,0 g / 0.63 oz
Hersteller: ASP Inc, USA
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar