Gewicht: 27 g
Klassifizierung der Linsen: FT KN
Rahmen-Klassifizierung: FT
Optische Qualität: 1
Risiken in Bezug auf Strahlungen: 5-2
Normen: EN166, EN172
Weil jedes Gesicht einzigartig ist, hat Bollé Safety das Modell IRI-s entwickelt, eine universelle Schutzbrille, die ultra-modular ist und sich dank der B-Flex-Formgedächtnisbrücke stufenlos an jede Person anpassen lässt.
Die neue Twilight-Technologie bietet die Vorteile von ESP mit einer doppelten Anti-Beschlag-Beschichtung (auf beiden Seiten der Gläser), um ein Beschlagen unter den schwierigsten Bedingungen zu verhindern. Entwickelt und eingesetzt bei schlechten Lichtverhältnissen, verbessert sie den Kontrast. Ihre Lichtdurchlässigkeit ist perfekt für den Außenbereich, insbesondere am frühen Morgen und späten Abend. Twilight filtert 76 % des blauen Lichts.
IRI-s, die erste universelle Schutzbrille, die sich jedem Gesicht perfekt anpasst: eine “memory form” B-Flex-Brücke, voll einstellbar in Höhe, Tiefe und Breite, ein ultra-umschließender Rahmen mit schwenkbaren ergonomischen Bügeln, umarmt genau alle Gesichtsformen.
Merkmale:
- 1 Modell - 1 Größe
- Drehbare, rutschfeste & ergonomische Bügel
- Dämmerungsversion
- PLATINUM-Beschichtung
- 3 Positionen B-Flex Nase
Platinum® Beschichtungen - Bollé Safety revolutioniert den Augenschutz mit einer Innovation, die die Anforderungen aller internationalen Normen übertrifft, insbesondere die Option EN166 K und N.
Diese permanente Beschichtung auf beiden Seiten der Scheibe verleiht ihnen eine hohe Kratzfestigkeit (1,4 cd/m²), eine hohe Beständigkeit gegen die aggressivsten Chemikalien und verzögert das Einsetzen des Beschlags um 2 Minuten. Unter allen Umständen und zu jeder Zeit garantiert die PLATINUM-Glasinnovation Ihren Augen einen verbesserten Schutz.
Wird mit einer verstellbaren CORDC-Kordel geliefert.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar