Leistungsstarke kompakte Taschenlampe mit einer Leistung von bis zu 600 Lumen, entwickelt für den Einsatz in einer normalen Weise, oder als Stirnlampe, mit dem mitgelieferten Band.
Die NEBO-Beleuchtung ist bekannt für ihre Vielseitigkeit und Multifunktionalität. Wie die meisten Produkte des Unternehmens ist auch die Rebel mit einem drehbaren Clip und einem magnetischen Sockel ausgestattet, mit dem sie zum Beispiel an einem Gerüst oder einer Karosserie befestigt werden kann.
Das robuste Gehäuse ist aus Luftfahrt-Aluminium gefertigt und dank des fehlenden Zugangs zum Akku durch den Stecker perfekt abgedichtet. Der am Set angebrachte Gurt ist verstellbar und passt auf jeden Kopf.
Ein zusätzlicher Vorteil der Taschenlampe ist eine Batterie, die durch ein einzigartiges magnetisches Stecksystem mit einer Statusanzeige geladen wird. Das Set enthält ein Kabel, das Ihnen erlaubt, mit diesem System zu laden, wenn es an ein Standard-USB-Ladegerät angeschlossen ist.
LICHT:
- HIGH - 240 Lumen, 2 Stunden Laufzeit, 56 Meter Lichtkegel
- LOW - 60 Lumen, 4,5 Stunden Laufzeit, 28 Meter Lichtkegel
- TURBO - 600 Lumen, 40 Sekunden Laufzeit, 90 Meter Lichtkegel
- STROBE - 600 Lumen, 2 Stunden Laufzeit, 90 Meter Lichtkegel
DESIGN:
- Vollständig wiederaufladbar
- Abnehmbarer Stahlclip
- Eloxiertes Aluminium in Flugzeugqualität; wasser- und stoßfest
BEDIENUNG:
- Oben liegende ON/OFF-Taste
ZUBEHÖR:
- Verstellbares Kopfband; eine Größe passt für alle
- Magnetisches USB-auf-Micro-USB-Ladekabel mit Ladeanzeige enthalten
BATTERIEN:
- Stromversorgung durch wiederaufladbare Batterie im Lieferumfang enthalten
- Aufladezeit: 1,5 - 2 Stunden
SPEZIALIEN:
- Höhe: 74 mm
- Durchmesser: 26 mm
- Gewicht: 46 g
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar