Fortschrittlicher Rucksack für jeden Einsatz: von EDC bis zu kurzen Wanderungen, auch als taktischer Rucksack. Schnelle und einfache Zugänglichkeit der wesentlichen Elemente war der Schwerpunkt der Designarbeit.
Die Hauptkammer verfügt über ein Klettfeld zur Befestigung von Einsätzen, die mit unserem Versatile Insert System® kompatibel sind, eine Tasche mit Gummiband und eine mit Reißverschluss. Organizer-Tasche für kleine Gegenstände befindet sich an der Oberseite des Rucksacks, und ist zugänglich, ohne die Notwendigkeit, die Hauptkammer zu öffnen.
An der Vorderseite des Rucksacks befindet sich ein weich gefüttertes Sonnenschutz-/Elektronikfach, und an den Klettverschlüssen lassen sich zusätzliche Versatile Insert System® - kompatible Einsätze befestigen. Zwei oben offene Seitentaschen bieten Platz für ein Windshirt oder eine Wasserflasche.
An der Vorderseite befindet sich ein sogenanntes Beaver Tail Panel, das einen Fahrrad-, Kletter- oder taktischen Helm aufnimmt. Wird der Rucksack als reines EDC genutzt, kann die Klappe einfach aufgerollt und gesichert werden, um sie nicht jedes Mal abschnallen zu müssen, um etwas herauszunehmen. Der Rucksack ist mit bequemen, profilierten Trägern, einem starren Rückenteil sowie einem Hüftgurt ausgestattet.
Merkmale:
- Interne Schlaufen-Klettverschluss-Paneele für modulare Einsätze
- Zwei Fächer mit YKK®-Reißverschluss
- Sonnenbrillentasche
- Zusammenklappbare, teilelastische Biberschwanzklappe
- Komfortabler Tragegriff
- Verdeckbarer Hüftgurt
- Anatomische Schultergurte
- Komfortables Tragesystem
- Externe Organizer-Tasche
- MOLLE/PALS-kompatibel
- Integrierte Regenhülle
- EDC-Einsatz-kompatibel
- Vielseitiges Einsatzsystem® kompatibel
- Woojin® Schnallen
- YKK® Reißverschlüsse
Spezifikationen:
- Produkt-Code: PL-RID-CD
- Name: Raider Backpack
- Rohmaterial: 100% Cordura®
- Fassungsvermögen: 22 L
- Abmessungen: 47,5 x 31 x 15 cm
- Gewicht: 1450 g
- Farbe: Adaptiv Grün
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar