Alpha™ ist ein Ökosystem - modular und skalierbar, um die einzigartigen Anforderungen derer zu erfüllen, die sich dem Unbekannten stellen.
Ob ein Soldat eine Waffe oder einen Lastwagen konfiguriert, Vielseitigkeit ist der Schlüssel. Das war die Inspiration für das Alpha™ Konzept, ein Design, das mehrere Konfigurationen bietet, die auf der Mission und den Methoden der Infiltration basieren.
Alpha™ ist ein dreiteiliges System, das aus einem Rahmen, einer Dichtung und einer Schutzbrille besteht. Ein einziges Glas funktioniert über alle Plattformen hinweg.
GLÄSER
- Alle Gläser bestehen aus Plutonite®, Oakleys hochreinem Polycarbonat in optischer Qualität
- Alle Gläser verfügen über Oakley High Definition Optics (HDO®) mit Polaric Ellipsoid™ Geometrie
- Alle Gläser verfügen über eine fortschrittliche Anti-Beschlag-Beschichtung
- UV-Schutz aus Plutonite-Glasmaterial, das alle UVA / UVB & schädliches blaues Licht bis zu 400NM Wellenlänge herausfiltert
SI BALLISTIC HALO™ GOGGLE
- Low-Profile-Design, kompatibel mit allen helmmontierten Nachtsichtgeräten und O2-Masken-Systemen
- Mit Fleece gefütterter, feuchtigkeitstransportierender Gesichtsschaum für idealen Komfort und Leistung
- Niedrigprofiliges, flammfestes, schnell lösbares Multi-Pivot-Ausleger-Klettbandsystem mit rutschfesten Heftstreifen
- System verfügt über ein schnelles, werkzeugloses Linsenwechselsystem
- Volle Kompatibilität mit MICH, ACH, CVC, PASGT, Ops-Core®, Team Wendy® und Crye™ Helmen
BALLISTISCHE & OPTISCHE STANDARDS
- Erfüllt oder übertrifft die Anforderungen für hohe Masse und hohe Aufprallgeschwindigkeiten gemäß ANSI Z87.1-2003/2010
- Erfüllt oder übertrifft die Normen für ballistische Splitterwirkung nach MIL PRF-32432
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar