Das Connect® Wallet & Case für iPhone® 6/6s bietet Ihnen eine All-in-One-Transportlösung für die wichtigsten Dinge des Alltags: iPhone, Karten und Bargeld.
Dieses System verbindet unser schützendes, bruchsicheres Connect Case aus Lexan® Polycarbonat mit einer schlanken und dennoch geräumigen Folio-Brieftasche. Die Folio-Brieftasche hat vier Fächer für Karten und Bargeld, während ein strapazierfähiges TPU-Band das Folio sicher geschlossen hält und immer noch genug Dehnung hat, um diese großen Zahltage unterzubringen.
Das robuste Connect Case hat ein schlankes Design, das sich an Ihr iPhone anpasst. Es verfügt über ein vielseitiges Befestigungssystem, das es ermöglicht, es von der Folio-Brieftasche zu lösen, so dass die schützende Telefonhülle allein verwendet werden kann.
Ein Connect Clip ist ebenfalls im Lieferumfang enthalten, so dass das Telefon beim Abnehmen des Connect Case von der Brieftasche einfach an einer Tasche oder einem Geldbeutel befestigt werden kann.
Produkt-Details:
- Kombination aus schützendem iPhone 6/6s Case und Folio Wallet
- Hochfestes, bruchsicheres Lexan® Polycarbonat Connect Case
- Innovatives einteiliges Flex-Scharnier-Gehäusedesign ermöglicht eine einfache und sichere Installation des Telefons
- Folio-Brieftasche mit vier Fächern für Karten und Bargeld
- Enthält Connect Case für iPhone 6/6s, abnehmbare Folio-Brieftasche und abnehmbaren Connect Clip
- Optionale Connect Magnet Base, die es ermöglicht, das Connect Case mit dem Nite Ize Steelie Ecosystem von Produkten zu verbinden
- Abmessungen: 75 x 144 x 19 mm
- Gewicht: 85 g
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar